Category: Aktionen

Dezember 20th, 2021 by GEW

Die GEW Kreisverband Segeberg bietet für ihre Mitglieder vom Freitag, 11.03. – Samstag, 12.03.2022 ein zweitägiges Fortbildungswochenende in Bad Segeberg zum Thema Konfliktstrategien im schulischen Umfeld an. Das Seminar wird inhaltlich von dem Team von HOLZRICHTER-BERATUNGEN gestaltet, mit dem unserer GEW Kreisverband schon mehrfach zusammengearbeitet hat.  Alle wichtigen Informationen zu den  Inhalten und zum Programm dieses Seminars sowie zur Anmeldung für diese Veranstaltung finden sich unter dem folgenden link (PDF-Datei):

GEW 2022 Einladung Konfliktlösungsstrategien im schulischen Umfeld“

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Dezember 16th, 2021 by GEW

Die Landesregierung aus Grünen, CDU und FDP koppelt in Zeiten hoher Inflationsraten die Versorgungsempfänger*innen von der allgemeinen Einkommensentwicklung ab. Für die Landesregierung und insbesondere die grüne Finanzministerin Heinhold scheinen Versorgungsempfänger*innen trotz mittlerweile wieder steigender Steuereinnahmen nur ein lästiger Kostenfaktor zu sein.

Dazu die Stellungnahme der GEW Schleswig-Holstein:

Die Landesregierung bleibt dabei: Für Versorgungsempfänger*innen soll es eine „Leer-Runde“ geben. Das schreibt der Ministerpräsident in seiner Antwort auf einen Offenen Brief der GEW.

Vergangene Woche haben wir in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Daniel Günther kritisiert, dass es für Versorgungsempfänger*innen eine „Leer-Runde“ bei der Versorgung geben soll. Gestern am späten Abend nun die Antwort: Der Ministerpräsident sieht keinen Grund von der „Leer-Runde“ abzurücken.

Für die GEW ist die Sichtweise der Landesregierung absolut bedauerlich. Sie wird auch der ‚Sache nicht gerecht. Die GEW fordert keine Corona-Zulage für Versorgungsempfänger*innen. Sie erwartet aber einen gerechten Ausgleich für 14 Monate Stillstand bei den Einkommen für die Pensionär*innen in Zeiten hoher Inflationsraten. Die Landesregierung hat den Gewerkschaften im Jahr 2019 verbindlich eine wirkungs- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zugesagt. Davon will sie jetzt anscheinend nichts mehr wissen und lässt die Versorgungsempfänger*innen im Regen stehen. Das ist mehr als enttäuschend!

Kompromissvorschläge der Gewerkschaften GEW und GdP wurden bisher abgelehnt. Die Landesregierung scheint Versorgungsempfänger*innen in erster Linie als finanzielle Last für den Haushalt zu betrachten. Wertschätzung jedenfalls sieht anders aus. Gemeinsam mit DGB und GdP wird die GEW sich nun im Gesetzgebungsverfahren für eine Berücksichtigung der Interessen der Versorgungsempfänger*innen einsetzen!

(GEW LV SH)

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Dezember 9th, 2021 by GEW

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Landesverband Schleswig-Holstein



// Landesvorsitzende //

An den
Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein
Herrn Daniel Günther
Staatskanzlei
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Per Mail
Zur Kenntnis:
Finanzministerin Monika Heinold


Offener Brief zur Übertragung des Tarifergebnisses
auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Sehr geehrter Herr Günther,

ähnlich wie unsere Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wenden wir uns heute mit einem  Offenen Brief an Sie. Hintergrund ist die Entscheidung Ihrer Landesregierung, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für 14 Monate von der Einkommensentwicklung weitestgehend abzukoppeln. 
Erst zum 1. Dezember 2022 soll für diese Gruppe die Erhöhung der Versorgungsbezüge erfolgen. Das ist absolut inakzeptabel. Vor allem unter unseren direkt betroffenen Kolleginnen und Kollegen ruft Ihre Entscheidung Unmut und Empörung hervor. Die mit den Gewerkschaften vereinbarte Erhöhung um 0,6 Prozent zum 1. Juni 2022 ändert daran nichts. Denn das Land kommt als Dienstherr seiner Alimentationsverpflichtung gegenüber den Versorgungs-
empfängerinnen und -empfängern im Kern schlichtweg nicht nach.
Im November 2019 haben die Landesregierung und die Spitzenorganisationen einen Vertrag geschlossen, in dem es u.a. heißt: „Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird einen Gesetzentwurf vorlegen, der die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des nächsten Tarifabschlusses der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Gewerkschaften auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versor
gungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes vorsieht.“
Wir erwarten, dass die Landeregierung diesen Vertrag auch dem Sinn nach vollumfänglich erfüllt. Eine Entkopplung von Besoldung und Versorgung und die damit verbundene einseitige Benachteiligung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger lehnen wir ab.
Die Corona-Sonderzuwendung stellt für die aktiven Beamtinnen und Beamten auch eine Überbrückung des langen, 14-monatigen Zeitraums ohne prozentuale Erhöhung bei der Besoldung dar. Wir halten es für zwingend erforderlich, ebenso für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine Kompensation vorzusehen. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen sich schließlich darauf verlassen können, bei der Einkommensentwicklung nicht auf der Strecke zu bleiben.
In einem Video-Gespräch des DGB und seiner Gewerkschaften am 2. Dezember 2021 mit der Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Heinold sowie dem Chef der Staatskanzlei, Herrn Schröder zur Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurde seitens er Landesregierung keinerlei Kompromissbereitschaft signalisiert, wogegen sich der DGB und seine Gewerkschaften entschieden aussprachen.
Eine Einmalzahlung an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, auch reduziert auf die individuellen Versorgungsansprüche unter Steuerpflicht, wurde kategorisch abgelehnt. Auch unser Vorschlag, als Kompensation zumindest die Selbstbehalte für die Beihilfe für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger abzuschaffen, fand keine Zustimmung.
Die Verweigerungshaltung der Landesregierung stößt bei der GEW und ihren Mitgliedern auf scharfe Ablehnung. Die inhaltliche Abkehr beim vereinbarten Vertragstext, ob juristisch einwandfrei oder nicht, empfinden wir als unfair und völlig unangemessen. Wir erwarten von Ihnen und Ihrer Landesregierung Gesprächs- und Kompromissbereitschaft, damit wir nicht in einen unnötigen Konflikt geraten. Setzen Sie auf Dialog statt auf Konfrontation!


Für Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Astrid Henke

Landesvorsitzende der GEW Schleswig-Holstein
Legienstr. 22 / 24103 Kiel

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November 20th, 2021 by GEW


Für kommenden Freitag ruft die GEW Tarifbeschäftigte zum Warnstreik auf

Seit Anfang Oktober 2021 verhandeln die Gewerkschaften mit den Ländern über eine Gehaltserhöhung. „5 Prozent mehr, mind. jedoch 150 €“, so ihre Forderung. Was die Gewerkschaften in Rage bringt: Auch in der zweiten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt, so dass die Unzufriedenheit bei den Beschäftigten wächst. Die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ver.di, GdP und GEW rufen daher in der kommenden Woche an verschiedenen Tagen zu aktiven Mittagspausen (GdP am Montag)), Demonstrationen (ver.di) und Warnstreiks (ver.di und GEW) auf. Der Warnstreik der Bildungsgewerkschaft GEW findet am kommenden Freitag, 26. November statt.

„Die Länder mauern. Die Länder blockieren. Die Länder legen noch nicht einmal ein schlechtes Angebot vor. Ohne gewerkschaftliches Engagement werden die Erfolgsaussichten auf einen guten Tarifabschluss also genauso düster bleiben wie das momentane Wetter. Wir rufen daher alle unsere beim Land beschäftigten Mitglieder für den kommenden Freitag zum Warnstreik auf“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke nach einer Sitzung des Landeshauptausschusses ihrer Gewerkschaft am Freitag, den 19. November in Rendsburg. Warnstreiks werde es bei den Kitas des Studentenwerks, Schulen und Hochschulen geben. 

Für die GEW-Landesvorsitzende steht außer Frage: „Egal ob in Schulen, Kindertagesstätten des Landes, Hochschulen, bei der Polizei oder in der Verwaltung: Die Landesbediensteten haben für ihre Arbeit eine angemessene Bezahlung verdient.“ Sie wies darauf hin, dass in den vergangenen Monaten die Inflation stark angestiegen sei. Die von den Gewerkschaften geforderten 5 Prozent würden gerade einmal die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen. Astrid Henke: „Und selbst diesen Ausgleich, möchten die Arbeitgeber uns nicht zugestehen, obwohl Strom, Gas, Wasser, Lebensmittel und Miete immer teurer werden. Deshalb müssen wir zum Warnstreik aufrufen!“

Neben der Gehalterhöhung fordert die GEW die stufengleiche Höhergruppierung für die Tarifbeschäftigten Lehrkräfte und einen Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten an Hochschulen.

Bernd Schauer, Geschäftsführer GEW Schleswig-Holstein
Legienstr. 22 – 24, 24103 Kiel

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November 16th, 2021 by GEW

Für eine Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht in Schulen hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ausgesprochen. Wegen der ungünstigen Entwicklung bei den Inzidenzahlen in der vergangenen Woche hält die Bildungsgewerkschaft diese Vorsichtsmaßnahme für notwendig.
„Die Entwicklung ist besorgniserregend. Deshalb müssen wir leider sofort zu strengeren Maßnahmen zurückkehren. Denn auch in Schleswig-Holstein steigen die Zahlen von Tag zu Tag. Bildungsministerin Prien muss jetzt handeln und die Maskenpflicht im Unterricht wieder einführen“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Montag, 15. November 2021. Vor allem der bundesweit heftige Anstieg, lasse auch in Schleswig-Holstein eine Verschlimmerung der Lage befürchten, wenn jetzt nicht entschlossen gegengesteuert werde.
Die GEW-Landesvorsitzende betonte, dass sie sich aus pädagogischen Gründen eine andere Lösung gewünscht hätte. Andererseits hätten die Schülerinnen und Schülern im Laufe der Pandemie beim Tragen der Masken große Disziplin gezeigt, so dass sie die Rückkehr zur Maske sicherlich ohne allzu große Probleme bewältigen würden. 
Um den Gesundheitsschutz für Lehrkräfte in den Schulen und das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten zu gewährleisten, forderte Astrid Henke, für diese Gruppe einen Zugang zu Booster-Impfungen sicherzustellen.

Bernd Schauer, Geschäftsführer GEW Schleswig-Holstein, Legienstr. 22 – 24, 24103 Kiel

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November 11th, 2021 by GEW

Fünf Prozent mehr, mindestens 150,- Euro!

Bei der Tarifrunde 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geht es um die allgemeine Lohnerhöhung für rund eine Million Beschäftigte. 

Fünf Prozent sind fair, weil die Beschäftigten die Schulen, Hochschulen, Kitas und sozialen Einrichtungen in der Krise am Laufen gehalten haben. Fünf Prozent sind nötig, weil die Lebenshaltungskosten stark ansteigen. Fünf Prozent sind sinnvoll, weil die Lohnpolitik der Krise nicht hinterhersparen darf und der öffentliche Dienst ein Vorbild sein muss.

Ein bisschen Klatschen reicht nicht!

Wieder einmal zeigt sich bei der aktuellen Tarifauseinandersetzung die mangelnde Qualität der Bundesländer als Arbeitgeber. Die Tarifgemeinschaft der Länder lehnt nicht nur alle strukturellen Forderungen der Gewerkschaften z.B. nach Verbesserungen bei den Eingruppierungen der Beschäftigten und nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an Universitäten pauschal ab. Beim Geld sind die Länder nicht bereit, die Preissteigerungsrate auszugleichen. Mit zunehmendem Realitätsverlust leugnet die Vertretung der Bundesländer die stark steigende Inflationsrate. Die dazu vorliegenden Zahlen aller Wirtschaftsinstitute seien angeblich übertrieben und müssten im Tarifstreit nicht berücksichtigt werden!

Durch diese Verweigerungshaltung drohen massive Reallohnverluste für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst!

Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen die Kosten der Corona Pandemie bezahlen sollen, während gleichtzeitig Aktienkurse und Dividenden wieder steigen und große Vermögen für unantastbar erklärt werden …. und die Unterschiede zwischen „denen da oben“ und dem großen Rest der Gesellschaft immer größer werden.

Die GEW und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes rufen deshalb in den nächsten Wochen ihre Mitglieder im Geltungsbereich des Länder-Tarifvertrags bundesweit zu Warnstreiks auf.

Ende November findet die dritte Runde der Verhandlungen statt. Bis dahin müssen die Arbeitgeber so viel Druck spüren, dass sie endlich ein gutes, wertschätzendes Angebot vorlegen!

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Wie Beamtinnen und Beamte im Tarifkonflikt und bei Streiks helfen können

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sich an den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst orientieren soll. Es geht also bei den Tarifauseinandersetzungen auch um die Besoldung der Beamt*innen! Zwar dürfen nach einem Urteil desBVerfG Beamtinnen und Beamte selbst nicht streiken, doch auch die beamteten Kollegen und Kolleginnen haben durchaus Möglichkeiten bei den Warnstreiks zu helfen:

Geht zu den Streikkundgebungen!  Auch beamtete Lehrerinnen und Lehrer und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger können daran teilnehmen. Je mehr Menschen zu den Demonstrationen und Kundgebungen kommen, umso größer wird der Druck auf die Arbeitgeberseite.

Zeigt euch am Arbeitsplatz in den Schulen solidarisch mit den angestellten Kolleginnen und Kollegen, die ihr Streikrecht wahrnehmen. Damit der Streik nicht an Bedeutung verliert, können Beamtinnen und Beamte die Vertretung der streikenden Lehrerinnen und Lehrer verweigern. Sprecht darüber im Kollegium und mit der Schulleitung. Schon 1993 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer verfassungswidrig ist, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird. 

Ein Streik von Lehrkräften hat zwangsläufig Konsequenzen für den Schulalltag, sonst wäre er zwecklos. Verteidigt die Kolleginnen und Kollegen, die stellvertretend auch für Euch im Arbeitskampf sind, gegen Vorwürfe von Seiten der Eltern, der Öffentlichkeit oder der Schulleitungen!

 

Weitere Informationen zum Tarifkonflikt bei der Bundes GEW

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November 10th, 2021 by GEW

Einladung für GEW-Mitglieder

„Coronabewältigung “

Belastungen aufarbeiten, Chancen sehen

Zur Ruhe kommen, darüber sprechen

Brennen ohne auszubrennen

ab Dienstag, 8.2.22, 19:30-20:30 Uhr

Liebe Segeberger GEW-Mitglieder,

diese neue Fortbildungsreihe ist im Prinzip die Fortsetzung unserer laufenden wöchentlichen Fortbildungen mit Thurid Holzrichter und Mara Santer.

Da fast alle derjenigen, die daran teilgenommen haben, weiter machen möchten, hat unser GEW-Kreisvorstand entschieden, noch eine weitere Fortsetzung anzubieten. Es können aber gern auch noch ein paar „neue“ Interessierte teilnehmen.

Wir treffen uns dienstags um 19:30 Uhr für eine Stunde digital. In dieser Zeit erhaltet ihr Tipps und Tricks und bekommt Arbeitsblätter, die euch, wenn ihr mögt, durch die Woche begleiten. Diese Veranstaltungsreihe beschäftigt sich mit der Bewältigung der Coronazeit und will helfen, diese außergewöhnlichen Belastungen aufzuarbeiten.

Damit auch GEW-Mitglieder, die selber kleine Kinder haben und besonders belastet sind, gut teilnehmen können, haben wir uns statt eines Fortbildungstages für kleine, bewältigbare Häppchen entschieden, die ihr dann immer dienstags abends präsentiert bekommt und die euch anregen sollen, über die Woche kleine Dinge anders zu machen – bis es am nächsten Dienstag die nächsten kleinen Häppchen gibt.

Wenn man einen Termin mal nicht wahrnehmen kann, ist es überhaupt kein Problem und alle Unterlagen und Übungen sind Angebote, die man wahrnehmen kann oder auch nicht, so macht man nur das, was auch zu einem passt und lässt die nichtpassenden Sachen weg.

Wenn ihr teilnehmen wollt, meldet euch bitte möglichst bald bei unter sabineduggen@live.de an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt werden muss, geht es der Reihenfolge der Anmeldungen nach.

Gruß,

Sabine

(für den Kreisvorstand)

Neue Reihe für Lehrkräfte

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Juni 13th, 2021 by GEW

Alle Kolleg:innen an den Schulen wissen, die letzten Wochen eines Schuljahres sind purer Stress und müssen deshalb zeitlich gut organisiert sein, da sich neben dem Unterricht die Termine häufen. Nach Ende der Abschlussprüfungen und der Korrektur der letzten Arbeiten und Klausuren stehen die Zeugniskonferenzen an. Danach müssen die Zeugnisnoten von den Lehrkräften in die Zeugnisprogramme übertragen werden. Außerdem werden Fehltage der Schülerinnen und Schüler gezählt und die Zeugnisbemerkungen formuliert und eingetragen. Anschließend müssen alle Zeugnisse noch geprüft und von den Schulleitungen unterschrieben werden. All dies findet in einem Zeitraum von in der Regel weniger als zwei Wochen statt. Die besonderen Bedingungen unter Corona erschweren diesen Prozess in diesem Jahr noch zusätzlich.

Wenig hilfreich ist es dann, wenn vom Ministerium innerhalb einer Woche in der Zeugnisverordnung dreimal die Bestimmungen zum Zählen der Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler verändert werden. Viele Kolleg:innen mussten ihre Zeugniseinträge deshalb mehrfach korrigieren. Was sich auf den ersten Blick vielleicht einfach anhört, ist bei Betrachtung der an den Schulen verwendeten, teilweise völlig veralteten Schulverwaltungs- und Zeugnissoftware ein zeitaufwendiges Verfahren.  Der Datensatz eines jeden Schülers und jeder Schülerin muss einzeln aufgerufen und dann gemäß den Bestimmungen in der geänderten Zeugnisordnung angepasst werden.

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Die Regelungen zum Eintrag der Fehlzeiten  im chronologischen Verlauf:

Die Corona-Schulinformation 2021 – 034 vom 19 .Mai enthielt zum Eintrag der Fehlzeiten in die Zeugnisse folgende Regelung:

„ ….Die Tage einer Beurlaubung von der Präsenzpflicht nach § 15 SchulG wegen der Coronapandemie sind daher als Tage entschuldigten Fehlens im Zeugnis zu erfassen. Dies ist unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler während der Beurlaubung schulische Aufgaben im häuslichen Bereich erledigt. …… Der Schul- und Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH meint die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Die schulische Mitarbeit im häuslichen Bereich ist kein Schul -oder Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH. Eine Erläuterung im Zeugnis selbst zu diesen Fehltagen ist nicht möglich….

Diese Verordnung wurde am 01.Juni vom Bildungsministerium noch mal erläutert.   Auszug aus den Kieler Nachrichten vom 02.Juni:

„ …Das Bildungsministerium verweist auf die Zeugnisverordnung. Danach seien „Unterrichtsversäumnisse“ im Zeugnis einzutragen. Als solche würden Beurlaubungen wegen der Corona-Pandemie betrachtet, weil Schülerinnen und Schüler dann entschuldigt dem Unterricht fernbleiben. „Unabhängig davon, wie umfangreich ein Lernen in Distanz stattfindet und ob Leistungsnachweise erbracht werden, versäumen sie dennoch den Präsenzunterricht….  “

Nachdem diese Mitteilung Elternproteste hervorrief, gab das Bildungsministerin Prien am Nachmittag des 02.Juni eine Presseerklärung zum Thema Zensureneintrag heraus:

„ ….Grundsätzlich gilt, dass diese Beurlaubungstage nicht als Fehltage in Abgangs- oder Abschlusszeugnissen stehen. Da sich aber natürlich auch Schülerinnen und Schüler mit Zwischenzeugnissen bewerben, werden wir die Zeugnisverordnung so ändern, dass aufgrund der besonderen pandemischen Lage die pandemiebedingten Unterrichtsversäumnisse generell nicht bei der Zahl der Fehltage mitgerechnet werden. Auch weiterhin haben Eltern natürlich die Möglichkeit, eine Bestätigung über die pandemiebedingten Fehltage von ihrer Schule zu erhalten. Lassen Sie mich aber eines deutlich sagen: Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen waren, waren und sind keine Fehlzeiten oder Unterrichtsversäumnisse im Sinne des Schulgesetzes! Die Grundregel bleibt: Lediglich die Zeit, in der Schülerinnen und Schüler auf Grund einer Beurlaubung durch die Eltern nach § 15 Schulgesetz nicht am Präsenz- oder Wechselunterricht teilgenommen haben, sind entschuldigte Fehltage. Sie werden aber Corona bedingt nicht bei der Zählung der Fehltage auf dem Zeugnis mit angegeben….“

In der Corona-Schulinformation 2021 – 038 vom 04. Juni, die viele Schulen aufgrund eines Versandfehlers erst mit mehreren Tagen Verspätung erreichte, stand dann folgende Reglung:

„ …Damit zum auslaufenden Schuljahr die Lehrkräfte nicht in die Schwierigkeit geraten, entscheiden zu müssen, welche entschuldigten Unterrichtsversäumnisse pandemiebedingt angefallen sind, ist weiterhin entschieden worden, dass alle zum Ende dieses Schuljahres ausgestellten Zeugnisse grundsätzlich  keine entschuldigten Unterrichtsversäumnisse ausweisen, sondern vielmehr einen Hinweis auf die Besonderheit des Schuljahres unter Corona-Pandemiebedingungen enthalten. …“

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Unabhängig davon, dass die nun gefundene Regelung  … mal sehen, was noch kommt! … sinnvoll scheint, muss man doch fragen, ob so ein Regulierungschaos nicht vermeidbar gewesen wäre. Darauf hätte man doch etwas früher kommen können! Dass durch das Distanzlernen in Corona Zeiten eine neue Situation bei der Bewertung von Fehlzeiten entstand, hätte vom MBWK spätestens schon während des ersten Lockdowns erkannt werden müssen. Dass man erst auf Elternproteste und dann hektisch reagierte, spricht nicht gerade für ein vorausschauendes und überlegtes Handeln des Ministeriums unter Leitung von Frau Prien. Ausbaden müssen dies die Lehrkräfte und die Schulleitungen, wie ja auch schon in jüngster Vergangenheit durch regelmäßig viel zu kurzfristige Umsetzungsfristen zu immer neuen Erlassen und Corona Verordnungen. Deutlich wird auch diesmal wieder, dass das Ministerium und die Ministerin nur wenig Ahnung von den Abläufen und Prozessen in den Schulen haben.

Eine Kollegin formulierte ihren Protest sehr deutlich: „Ich finde es eine absolute Frechheit, wie hier vom Ministerium mit unseren zeitlichen Ressourcen umgegangen wird!…. Erst wird uns vorgeschrieben, dass wir alle Fehlzeiten eintragen sollen, dann sollen wir die Fehlzeiten auf den erteilten Präsensunterricht herunterrechnen, nur um jetzt alle eingetragenen Fehlzeiten wieder zu löschen und stattdessen eine Anmerkung in jedes Zeugnis einzutragen.  Ich fühle mich langsam ver…..! Wir verbringen mittlerweile gefühlt mehr als 60 bis 70 Prozent unserer Arbeitszeit mit Korrekturen und Verwaltungskram! …… und ich finde es absolut unmöglich, dass die da oben sich hinstellen und bestimmen „hin und her und wieder zurück und wieder nach vorne und nun ganz stopp“. Unser Kerngeschäft ist das Unterrichten und nicht das Bewältigen des Verwaltungschaos, das dieses Ministerium anrichtet!“

GerdCL GEW KV Segeberg

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Juni 10th, 2021 by GEW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 viele von uns mussten wahrscheinlich auch schon absurde und unerfreuliche Erfahrungen mit dem Ministerium und den Landesbehörden machen. Wer erinnert sich nicht an nicht nachvollziehbare und nicht begründete Kürzungen und Schikanen bei der Abrechnung von Dienstreisen, an nicht bezahlte Mehrarbeit, an ausbleibende Unterstützung bei Auseinandersetzungen, die dienstliche Belange betrafen, an angezweifelte ärztliche Atteste oder an Versprechungen, die von Vorgesetzten vollmundig verkündigt wurden, aber dann nie eingelöst wurden, usw. Solche Fälle sagen viel darüber aus, wie wir Lehrer:innen und Beschäftige im Bildungsbereich des Landes Schleswig-Holstein vom Bildungsministerium und anderen Landesbehörden eingeschätzt und behandelt werden.

Erfahrungen zeigen z.B., dass häufig die Rückerstattung von Ausgaben der Kolleg:innen, die dienstlich veranlasst waren, abgeblockt wird. Wir können belegen, dass mit wirklich beeindruckendem personellen Aufwand die Zahlung selbst kleinster Summen in Frage gestellt wird. So muss man den Eindruck gewinnen, dass es bestimmten Behörden des Landes Schleswig-Holstein weniger um gesunde Finanzen als um Machtdemonstrationen gegenüber den Landesbeschäftigten geht.

Wir werden an dieser Stelle in der Zukunft unter der Rubrik Nachrichten aus Absurdistan solche Fälle aus dem Kreis Segeberg öffentlich machen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um konstruierte Abläufe, sondern um reale Fälle, die wir geprüft haben und auch belegen können. Um die betroffenen Kolleg:innen zu schützen, haben wir uns aber dafür entschieden, deren Namen und Beschäftigungsort zu verändern bzw. nicht zu nennen. Dass uns dies notwendig erscheint, sagt ebenso viel über die Atmosphäre in Schleswig-Holstein und über unsere Arbeitgeber:in aus.

 Wenn Ihr uns und den Kolleg:innen ähnliche Erlebnisse mit der Landesbürokratie schildern wollt, sendet uns bitte einen kurzen Bericht, nach Möglichkeit auch Kopien von Bescheiden und weitere Belege zu. Wir garantieren euch die Anonymisierung, wenn wir darüber berichten.

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Unser Fall 1:

 Wer hilft, ist selber schuld und zahlt drauf!

 Was passiert eigentlich, wenn ein Kollege auf dringende Bitte seiner Schulleiterin und des Schulamtes seine persönlichen Interessen und private Planung zugunsten schulischer, dienstlicher Erfordernisse nach hinten stellt? Eine Belobigung oder ein Dankschreiben aus dem Ministerium? Nein, zum Dank erhält er eine Aufforderung, mehr als 1600 Euro in die Landeskasse einzubezahlen!

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 Der Bericht des Kollegen:

 >> Ich hatte Elternzeit für den ersten und dritten. Lebensmonat meiner Tochter Rieke beantragt und bewilligt bekommen (26.02.2020 geboren). Auf dringende Bitte meiner Schulleitung und in Absprache mit dem Schulamt SE habe ich die für den dritten Lebensmonat vorgesehene Elternzeit auf den Zeitraum vom 18.05.2020 bis zum 17.06.2020 verschoben. Der Grund für die schulische Dringlichkeit lag darin, dass zu diesem Zeitpunkt die Situation der Risikogruppen bzgl. COVID-19 noch unklar war und deshalb die ein größerer Teil der Kolleginnen und Kollegen, die dieser Gruppe angehören, zunächst krankgeschrieben waren oder im Homeoffice arbeiteten. Für die Durchführung der in Präsenz stattfindenden Abschlussvorbereitungen und Abschlussarbeiten entstand dadurch ein problematischer Mangel an Mathematiklehrkräften. Da ich selbst auch Mathematik unterrichte, wurde ich von meiner Schulleitung gebeten, meine Elternzeit zu verlegen, um einen ordnungsgemäßen Verlauf der anstehenden Prüfungen gewährleisten zu können. Ich habe in gutem Glauben zugesagt und mir zu diesem Zeitpunkt ehrlich gesagt niemals vorstellen können, dass mir aus dieser Entscheidung ein Nachteil erwachsen könnte. Ich hatte ja den Beginn meine Elternzeit nur etwas verschoben. Mein Verdienstausfall blieb also bezogen auf die Dauer meiner Elternzeit gleich. Auf mögliche finanzielle Folgen meiner Bereitschaft der Schule zu helfen, hatten mich keine meiner Dienstvorgesetzten aufmerksam gemacht.

 Umso größer war der Schreck, als mir dann ein Rückzahlungsbescheid über 1605 Euro zugeschickt wurde, mit der Begründung, dass mir das Elterngeld nur für die ursprünglich beantragten, ganzen ersten und dritten Kalenderlebensmonate unserer Rieke (also März und Mai) gezahlt würde. Ich hätte aber durch die Verschiebung meiner Elternzeit auf die vier Wochen von Mitte Mai bis Mitte Juni keinen Anspruch auf Elterngeld und müsse deshalb das bereits bezahlte Elterngeld zurückerstatten.

 Erst nach langen, sehr schwierigen und teilweise unerfreulichen Telefonaten mit dem Landesamt für soziale Dienste habe ich erreicht, dass der Rückzahlungsbescheid auf 879,68 Euro verringert wurde. Zumindest ein kleiner Erfolg! Man folgte meiner Argumentation, dass es ja wohl das Mindeste sei, den Monat anteilig zu berücksichtigen, in dem unsere Familie den größten Verdienstausfall hatte.

 Gegen den nun neu vorliegenden Bescheid habe ich natürlich Widerspruch eingelegt und diesem ein Schreiben meiner Schulleitung beigefügt, in dem die Gründe der Verschiebung der Elternzeit erläutert wurden. Mein Widerspruch wurde jedoch vom Landesamt für soziale Dienste abgelehnt. Das Amt besteht weiterhin darauf, dass ich 879,68 Euro „unrechtmäßig in Anspruch genommenes Elterngeld“ zurückzahle. <<

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 Die GEW-Rechtsschutzstelle in Kiel und der DGB Rechtsschutz in Lübeck haben sich mit der Angelegenheit befasst. Das Sozialgericht wollte allerdings aufgrund der Gesetzeslage keine Möglichkeit sehen, eine andere Entscheidung herbeizuführen. Letztendlich wird unser Kollege gezwungen sein, 879,68 Euro an das Landesamt für soziale Dienste zu bezahlen. Eine verdammt hohe Summe für eine junge Familie! Keine seiner Vorgesetzt:innen fühlt sich für diese Fall verantwortlich: weder die Schulleiterin, noch die Schulräte, das Bildungsministerium und auch nicht der Schulträger. Die GEW-Rechtsschutzstelle bleibt dennoch „dran“.

 Unser vorläufiges Fazit könnte lauten: „Selber schuld“? Warum hilft der Kollege auch in einer Notlage seiner Schule und stellt seine persönliche Planung hinten an? Klar ist jedoch: beim nächsten Mal wird er es besser wissen! … und die Kolleg:innen an den Schulen und Kitas auch. Wer hilft, zahlt in diesem Land unter Umständen drauf!

GerdCL

GEW KV Segeberg

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Juni 8th, 2021 by GEW

Einladung für GEW-Mitglieder an Kita und Schule

„Selbstfürsorge in Pandemiezeiten“

Wie wir unsere innere Balance schützen können, Ressourcen stärken und den Blick nach vorne richten…

ab Mittwoch, 4.8.21

Liebe GEW-Mitglieder,

der Segeberger GEW-Kreisvorstand möchte euch die gleiche Fortbildungsreihe, die seit Ostern läuft, auch nach den Sommerferien anbieten.

Diese Veranstaltung richtet sich an alle, die in der jetzigen Zeit etwas für sich und seine innere Balance tun wollen.

Wir treffen uns neunmal jeweils am Mittwoch um 20 Uhr für eine Stunde digital. In dieser Zeit erfahrt ihr, wie ihr mit mehr Selbstfürsorge durch den sehr fordernden Arbeitsalltag kommen werdet. Ihr erhaltet Tipps und Tricks und bekommt Arbeitsblätter, die euch, wenn ihr mögt, durch die Woche begleiten. So stärkt ihr euch Tag für Tag in eurer Achtsamkeit, in eurer Selbstwertschätzung und in eurer Selbstakzeptanz.

Damit auch Eltern mit kleinen Kindern gut teilnehmen können, haben wir uns statt eines ganzen Fortbildungstages für kleine, bewältigbare Häppchen entschieden, die Ihr dann immer mittwochs abends präsentiert bekommt und die euch anregen sollen, über die Woche kleine Dinge anders zu machen – bis es am nächsten Mittwoch die nächsten kleinen Häppchen gibt.

Wenn ihr teilnehmen wollt, meldet euch bitte möglichst bald unter duggen[at]gew-sh[dot]de an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt werden muss, geht es der Reihenfolge der Anmeldungen nach.

Termine und Themen:

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