Chaos beim Eintragen der Fehlzeiten im Zeugnis

Alle Kolleg:innen an den Schulen wissen, die letzten Wochen eines Schuljahres sind purer Stress und müssen deshalb zeitlich gut organisiert sein, da sich neben dem Unterricht die Termine häufen. Nach Ende der Abschlussprüfungen und der Korrektur der letzten Arbeiten und Klausuren stehen die Zeugniskonferenzen an. Danach müssen die Zeugnisnoten von den Lehrkräften in die Zeugnisprogramme übertragen werden. Außerdem werden Fehltage der Schülerinnen und Schüler gezählt und die Zeugnisbemerkungen formuliert und eingetragen. Anschließend müssen alle Zeugnisse noch geprüft und von den Schulleitungen unterschrieben werden. All dies findet in einem Zeitraum von in der Regel weniger als zwei Wochen statt. Die besonderen Bedingungen unter Corona erschweren diesen Prozess in diesem Jahr noch zusätzlich.

Wenig hilfreich ist es dann, wenn vom Ministerium innerhalb einer Woche in der Zeugnisverordnung dreimal die Bestimmungen zum Zählen der Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler verändert werden. Viele Kolleg:innen mussten ihre Zeugniseinträge deshalb mehrfach korrigieren. Was sich auf den ersten Blick vielleicht einfach anhört, ist bei Betrachtung der an den Schulen verwendeten, teilweise völlig veralteten Schulverwaltungs- und Zeugnissoftware ein zeitaufwendiges Verfahren.  Der Datensatz eines jeden Schülers und jeder Schülerin muss einzeln aufgerufen und dann gemäß den Bestimmungen in der geänderten Zeugnisordnung angepasst werden.

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Die Regelungen zum Eintrag der Fehlzeiten  im chronologischen Verlauf:

Die Corona-Schulinformation 2021 – 034 vom 19 .Mai enthielt zum Eintrag der Fehlzeiten in die Zeugnisse folgende Regelung:

„ ….Die Tage einer Beurlaubung von der Präsenzpflicht nach § 15 SchulG wegen der Coronapandemie sind daher als Tage entschuldigten Fehlens im Zeugnis zu erfassen. Dies ist unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler während der Beurlaubung schulische Aufgaben im häuslichen Bereich erledigt. …… Der Schul- und Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH meint die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Die schulische Mitarbeit im häuslichen Bereich ist kein Schul -oder Unterrichtsbesuch im Sinne des § 15 Schulgesetz SH. Eine Erläuterung im Zeugnis selbst zu diesen Fehltagen ist nicht möglich….

Diese Verordnung wurde am 01.Juni vom Bildungsministerium noch mal erläutert.   Auszug aus den Kieler Nachrichten vom 02.Juni:

„ …Das Bildungsministerium verweist auf die Zeugnisverordnung. Danach seien „Unterrichtsversäumnisse“ im Zeugnis einzutragen. Als solche würden Beurlaubungen wegen der Corona-Pandemie betrachtet, weil Schülerinnen und Schüler dann entschuldigt dem Unterricht fernbleiben. „Unabhängig davon, wie umfangreich ein Lernen in Distanz stattfindet und ob Leistungsnachweise erbracht werden, versäumen sie dennoch den Präsenzunterricht….  “

Nachdem diese Mitteilung Elternproteste hervorrief, gab das Bildungsministerin Prien am Nachmittag des 02.Juni eine Presseerklärung zum Thema Zensureneintrag heraus:

„ ….Grundsätzlich gilt, dass diese Beurlaubungstage nicht als Fehltage in Abgangs- oder Abschlusszeugnissen stehen. Da sich aber natürlich auch Schülerinnen und Schüler mit Zwischenzeugnissen bewerben, werden wir die Zeugnisverordnung so ändern, dass aufgrund der besonderen pandemischen Lage die pandemiebedingten Unterrichtsversäumnisse generell nicht bei der Zahl der Fehltage mitgerechnet werden. Auch weiterhin haben Eltern natürlich die Möglichkeit, eine Bestätigung über die pandemiebedingten Fehltage von ihrer Schule zu erhalten. Lassen Sie mich aber eines deutlich sagen: Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen waren, waren und sind keine Fehlzeiten oder Unterrichtsversäumnisse im Sinne des Schulgesetzes! Die Grundregel bleibt: Lediglich die Zeit, in der Schülerinnen und Schüler auf Grund einer Beurlaubung durch die Eltern nach § 15 Schulgesetz nicht am Präsenz- oder Wechselunterricht teilgenommen haben, sind entschuldigte Fehltage. Sie werden aber Corona bedingt nicht bei der Zählung der Fehltage auf dem Zeugnis mit angegeben….“

In der Corona-Schulinformation 2021 – 038 vom 04. Juni, die viele Schulen aufgrund eines Versandfehlers erst mit mehreren Tagen Verspätung erreichte, stand dann folgende Reglung:

„ …Damit zum auslaufenden Schuljahr die Lehrkräfte nicht in die Schwierigkeit geraten, entscheiden zu müssen, welche entschuldigten Unterrichtsversäumnisse pandemiebedingt angefallen sind, ist weiterhin entschieden worden, dass alle zum Ende dieses Schuljahres ausgestellten Zeugnisse grundsätzlich  keine entschuldigten Unterrichtsversäumnisse ausweisen, sondern vielmehr einen Hinweis auf die Besonderheit des Schuljahres unter Corona-Pandemiebedingungen enthalten. …“

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Unabhängig davon, dass die nun gefundene Regelung  … mal sehen, was noch kommt! … sinnvoll scheint, muss man doch fragen, ob so ein Regulierungschaos nicht vermeidbar gewesen wäre. Darauf hätte man doch etwas früher kommen können! Dass durch das Distanzlernen in Corona Zeiten eine neue Situation bei der Bewertung von Fehlzeiten entstand, hätte vom MBWK spätestens schon während des ersten Lockdowns erkannt werden müssen. Dass man erst auf Elternproteste und dann hektisch reagierte, spricht nicht gerade für ein vorausschauendes und überlegtes Handeln des Ministeriums unter Leitung von Frau Prien. Ausbaden müssen dies die Lehrkräfte und die Schulleitungen, wie ja auch schon in jüngster Vergangenheit durch regelmäßig viel zu kurzfristige Umsetzungsfristen zu immer neuen Erlassen und Corona Verordnungen. Deutlich wird auch diesmal wieder, dass das Ministerium und die Ministerin nur wenig Ahnung von den Abläufen und Prozessen in den Schulen haben.

Eine Kollegin formulierte ihren Protest sehr deutlich: „Ich finde es eine absolute Frechheit, wie hier vom Ministerium mit unseren zeitlichen Ressourcen umgegangen wird!…. Erst wird uns vorgeschrieben, dass wir alle Fehlzeiten eintragen sollen, dann sollen wir die Fehlzeiten auf den erteilten Präsensunterricht herunterrechnen, nur um jetzt alle eingetragenen Fehlzeiten wieder zu löschen und stattdessen eine Anmerkung in jedes Zeugnis einzutragen.  Ich fühle mich langsam ver…..! Wir verbringen mittlerweile gefühlt mehr als 60 bis 70 Prozent unserer Arbeitszeit mit Korrekturen und Verwaltungskram! …… und ich finde es absolut unmöglich, dass die da oben sich hinstellen und bestimmen „hin und her und wieder zurück und wieder nach vorne und nun ganz stopp“. Unser Kerngeschäft ist das Unterrichten und nicht das Bewältigen des Verwaltungschaos, das dieses Ministerium anrichtet!“

GerdCL GEW KV Segeberg

Juni 13th, 2021 by