Amtsangemessene Alimentation – 17000 Anträge zeigen Wirkung

Etwa 17000 gewerkschaftlich organisierte Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind im Herbst dem Aufruf des DGB gefolgt und haben Anträge auf amtsangemessene Alimentation an ihre jeweils zuständigen Dienstbehörden geschickt. Anscheinend zeigt diese Antragswelle jetzt erste Wirkung. Obwohl die Berechtigung dieser Anträge bislang von der Landesregierung abgestritten wurde, stellte die Finanzministerin heute Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Öffentlichkeit vor. (s.u. Auszug aus Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 28.02.2024)

Dazu Laura Pooth. die Vorsitzende des DGB Nord: :„Der Druck der Beschäftigten wirkt, die Landesregierung reagiert. Das nun vorgelegte Gesamtpaket geht über das Tarifergebnis hinaus, ist aber notwendig, um eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten. Die Landesregierung versucht damit eine Klagewelle abzuwenden. Das Vorgehen der Landesregierung ist richtig.“

Die Landesregierung beabsichtigt, den Gewerkschaften nun kurzfristig einen Gesetzesentwurf zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorzulegen. Mit dem Gesetzesentwurf wird die Landesregierung die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2023 und 2024 nachweisen müssen. Erst nach Vorlage des konkreten Gesetzesentwurfes wird der DGB die Einhaltung der verfassungskonformen Besoldung prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden können.

Quelle: Presseerklärung DGB Nord 28.02.2024


Auszüge aus Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 28.02.2024:

. . . Finanzministerin Monika Heinold: “ …… Wie zugesagt, wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Zudem hat sich die Landesregierung auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um die Verfassungskonformität der Besoldung sicherzustellen.

. . . Mit der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung wird allerdings noch keine verfassungsgemäße Alimentation erreicht. Dazu braucht es weitere Eckpunkte im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, auf die sich die Landesregierung verständigt hat. Mit dem Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 wird die Landesregierung dem Landtag Folgendes vorschlagen:

  • Das Vorziehen der linearen Anpassung von 5,5 Prozent für Beamtinnen und Beamte auf den 1. November 2024.
  • Eine einmalige Sonderzahlung pro Kinder in Höhe von 250 Euro, jeweils für 2023 und 2024.
  • Die bedarfsgerechte Erhöhung der Familienergänzungszuschläge (FEZ), jeweils für 2023 und 2024. . . .

 

 

Februar 28th, 2024 by