Category: Aktionen

November 10th, 2024 by GEW

10.11.24

Bericht über die GEW Protestaktion am Sonnabend in Bad Segeberg

Entgegen vorheriger Versprechen kürzt die schwarz-grüne Landesregierung bei der Bildung. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat deshalb die Protestaktion „Der letzte Cent für Bildung“ gestartet. Ausgestattet mit Sammelbüchsen und überdimensionalen Cents haben GEW-Mitglieder aus dem Kreis Segeberg am Samstag, 9.11.24 in Bad Segeberg auf dem Marktplatz zwischen 10:30 und 12:30 Uhr von Passant*innen symbolisch den letzten Cent für Bildung einsammeln. Die eingesammelten Cents sollen der Landesregierung vor den Haushaltsberatungen am 20. November in Kiel überreicht werden. Viele GEW-KollegInnen haben geholfen und sind zur Protestaktion der GEW auf dem Bad Segeberg Marktplatz gekommen.

(Zu den geplanten Kürzungsvorhaben der Landesregierung und der Position der GEW hierzu siehe auch die GEW Pressemitteilung vom 04.11. auf unserer Homepage)

Insgesamt sammelten die GEW-Mitglieder fast 5 kg Centstücke und informierten die Marktbesucher und Marktbesucherinnen über die geplanten Kürzungen im Bildungsbereich. Die große Mehrzahl der angesprochenen Personen unterstützte die GEW-Aktion und spendete gern „den letzten Cent für die Bildung“.

Bild: v.l.: Andrea Schaaf, Janina Baumbach-Mielke, Christiane Am Wege-Plab, Anna Osmers, Sabine Duggen, Christian Seenbuck

 


Sabine Duggen

Co-Vorsitzende des GEW-Kreisverbandes Segeberg

sabineduggen@live.de

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November 4th, 2024 by GEW

Presseerklärung der GEW / Kreisverband Segeberg 04.11.2024

Der letzte Cent für Bildung
GEW startet Protestaktion mit Sammelbüchsen und Riesen-Cents

Entgegen vorheriger Versprechen kürzt die schwarz-grüne Landesregierung bei der Bildung. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat deshalb die Protestaktion „Der letzte Cent für Bildung“ gestartet. Ausgestattet mit Sammelbüchsen und überdimensionalen Cents wollen GEW-Mitglieder aus dem Kreis Segeberg am Samstag, 9.11.24 in Bad Segeberg auf dem Marktplatz zwischen 10:30 und 12:30 Uhr von Passant*innen symbolisch den letzten Cent für Bildung einsammeln. Die eingesammelten Cents sollen der Landesregierung vor den Haushaltsberatungen am 20. November in Kiel überreicht werden.

„Bei der Bildung gibt es für die Landesregierung nichts zu holen. Jeder Cent wird gebraucht. Deshalb unser öffentlicher Protest. Wir fordern die Landesregierung auf, die Bildung nicht kaputt zu sparen und auf die Kürzungen zu verzichten“, sagten Sabine Duggen und Christian Steenbuck im Hinblick auf die Aktion.  

Wie schlecht es um die Bildung bestellt ist, illustrierte Christian Steenbuck mit einigen Beispielen. „Auch bei uns im Kreis können immer mehr Schüler*innen nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen. Auch bei uns waren die Ergebnisse beim mittleren Bildungsabschluss in Mathe katastrophal. Auch bei uns bleiben immer mehr Schüler*innen ohne Schulabschluss. Auch bei uns wissen Lehrer*innen wegen Überlastung oft nicht, wo ihnen der Kopf steht.“

Die Landesregierung scheine diese Realität auszublenden. Anders ließen sich deren Kürzungspläne nicht erklären. „Bessere Bildung durch weniger Unterricht? Das kann nichts werden. Die Schulen brauchen mehr und nicht weniger Geld“, so Sabine Duggen.

Konkret plant die Landesregierung:

  • Kürzung von Unterricht für die Klassen 5 bis 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien
  • Reduzierung der Unterrichtsversorgung um 200 Stellen, was zukünftig zu noch mehr Unterrichtsausfall führen wird
  • Vergrößerung der DaZ-Klassen (Unterricht für Schüler*innen ohne ausreichende Deutsch-Kenntnisse) von 16 auf 18 Schüler*innen

Für Nachfragen:

Vorsitzende des GEW Kreisverbands

Sabine Duggen (duggen@gew-sh.de)

 

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Oktober 2nd, 2024 by GEW

Der Kreisverband Segeberg der GEW lädt ein zum Fortbildungstag am 22. November 2024 für Kita- und Lehrkräfte

Alle Informationen zu den Themen und die dasAnmeldungsformular findet Ihr auf dieser Einladung (PFD File): 

Einladung_GEW_Trennung_Beruf_Privatzeit

Achtung: Anmeldeschluss ist am 15. Oktober!

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Oktober 2nd, 2024 by GEW
26.09.2024 DGB Nord:

Entwurf des Landeshaushaltes: Sparpaket trifft auch die Beschäftigten

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 24. September 2024 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Haushaltsentwurf sieht zahlreiche Einsparungen in verschiedenen Bereichen vor. Diese betreffen auch die Beschäftigten des Landes.

Kürzungen bei der Besoldung oder Versorgung sieht der Haushaltsentwurf nicht vor. Das bereits am 19. Juli 2024 im Landtag verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 bleibt unberührt. Auch auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten werden die Maßnahmen keine Auswirkungen haben.

Kürzungen in der Beihilfe

Im Bereich der Beihilfe sind jedoch Einsparungen geplant. Drei konkrete Maßnahmen sollen zu einem Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 6,2 Millionen Euro führen:

  1. Der jährliche Selbstbehalt für Beamtinnen und Beamte wird gestaffelt nach Besoldungsgruppen erhöht. Der gestaffelte Aufwuchs fängt bei 20,00 Euro für die Besoldungsgruppen A10 bis A11 an (Selbstbehalt ab 2025: 160,00 Euro) und steigt bis auf 150 Euro für die höchsten Besoldungsgruppen (Selbstbehalt ab 2025: 710,00 Euro).
  2. Heilpraktikerleistungen sollen künftig von der Beihilfefähigkeit generell ausgeschlossen werden.
  3. Die Beihilfefähigkeit von Brillengestellen gilt ab 2025 ausschließlich für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist noch offen. Ein entsprechender Gesetzes- oder Verordnungsentwurf liegt dem DGB noch nicht zur beamtenrechtlichen Beteiligung vor. Der DGB und seine Gewerkschaften werden im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung die vorgesehenen Kürzungen ablehnen.

Keine Entnahme aus dem Versorgungsfonds im Jahr 2025

Überraschend sieht der von der Landesregierung beschlossene Haushaltsentwurf keine Entnahme im Jahr 2025 aus dem Versorgungsfonds mehr vor. Dies ist zu begrüßen. Allerdings werden die weiteren Zuführungen zu dem Fonds ausgesetzt. Dies wird vom DGB und seinen Gewerkschaften ebenfalls kritisch bewertet, handelt es sich doch bei den Zuführungen größtenteils um einen unfreiwilligen Verzicht der Beamtinnen und Beamten auf frühere Anpassungen der Besoldung und Versorgung. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch diese Kritik im Rahmen des kommenden Beteiligungsverfahrens deutlich machen.

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September 25th, 2024 by GEW
DGB Nord Mitglieder Info 23.09-24

Das Land Schleswig-Holstein wird voraussichtlich ab Ende September Ablehnungsbescheide für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation verschicken. Betroffen davon sind alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben. Die Ablehnungsbescheide werden ausführlich begründet sein. 

Zur Erinnerung: Der DGB und seine Gewerkschaften hatten Anfang Oktober 2023 die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Zum damaligen Zeitpunkt dominierten Sparpläne und Haushaltssperren die landespolitische Debatte, die Landesregierung stellte mehrfach die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung in Frage und die Landesregierung hatte angekündigt, erst im Jahr 2024 rückwirkend für das Jahr 2023 eine amtsangemessene Alimentation herstellen zu wollen. 

Fast 17.000 Menschen sind im Jahr 2023 dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und haben ein deutliches Zeichen in Richtung der Landespolitik gesetzt. Auf dieses deutliche Zeichen hat die Landesregierung reagiert.

Landesregierung lehnt Musterverfahren ab 

Bereits Ende Januar 2024 wurde allen Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurde durch den Landtag im Dezember 2023 geschaffen. Am 19. Juli 2024 hat der Landtag einstimmig das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird aus Sicht der Landesregierung die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2023 und 2024 gewährleistet. Dies wird im Rahmen der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegt. 

Die Landesregierung hat Musterverfahren zur Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 gegenüber den Gewerkschaften mehrfach ausdrücklich abgelehnt. Für eine juristische Überprüfung wären damit in jedem Einzelfall ein Widerspruch und eine anschließende Klage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich. 

Die Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich ab Anfang Oktober schrittweise zugestellt werden. Die Bescheide sind dann unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung zu prüfen. Der DGB und seine Gewerkschaften werden anschließend ihren Mitgliedern ein Vorgehen empfehlen. Ein Widerspruch ist bis zu einen Monat nach Zugang möglich.

Gesamtpaket an Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung 

Das am 19. Juli 2024 verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 sieht unter anderem vor:

  1. Für das Jahr 2023 werden rückwirkend einmalig 250 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind ausgezahlt. Zusätzlich wurden die Familienergänzungszuschläge nachjustiert. Zusammen mit der für 2023 vorgesehenen und bereits Ende Januar 2024 ausgezahlten steuerfreien Inflationsausgleichsprämie soll damit eine amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 gewährleistet werden.
  2. Zum 1. Januar 2024 werden rückwirkend die ersten vier besetzten Erfahrungsstufen jeder Besoldungsgruppe um 1 Prozent erhöht werden. Auf diese Maßnahme hatten sich die Gewerkschaften und die Landesregierung bereits im Rahmen der Verständigung zur Verbesserung der Besoldungsstruktur am 25. November 2019 geeinigt.
  3. Zum 1. November 2024 werden die Besoldungstabellen zunächst um einen Festbetrag von 200 Euro und anschließend um weitere 5,5 Prozent erhöht werden. Die lineare Anhebung aus der Tarifeinigung wird damit im Bereich der Besoldung und Versorgung vorgezogen. Die Zulagen sollen dementsprechend zum 1. November 2024 um 10,52 Prozent steigen.
  4. Für das Jahr 2024 werden ebenfalls einmalig 250 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind ausgezahlt. Zusätzlich wurden die Familienergänzungszuschläge auch für das Jahr 2024 nachjustiert.
  5. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter steigen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 150 Euro monatlich. Auch hier wurde eine Erhöhung aus dem Tarifergebnis vorgezogen. 

Geplant ist die Umsetzung mit den Novemberbezügen 2024. Die Maßnahmen dienen der Übertragung des Tarifergebnisses und der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation. Sie gehen über die reine Übertragung des Tarifergebnisses hinaus. Dies war im Oktober 2023 nicht absehbar und stellt einen Erfolg des gewerkschaftlichen Protests dar.

Wie ist eigentlich der Stand der Musterverfahren zur Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlungen? 

Es ist nach wie vor unklar, wann das Bundesverfassungsgericht über die Vorlagebeschlüsse zur amtsangemessenen Alimentation im Kontext der Kürzung bzw. Kürzung der Sonderzahlungen in 2007/2008 entscheiden wird. Eine Entscheidung zu den Verfahren ist noch nicht terminiert. Auch dies erhöht die Unsicherheit einer möglichen erneuten Klagewelle. Für die Jahre 2007 bis 2021 bestehen hier Gleichbehandlungszusagen für alle Betroffenen durch die jeweiligen Erlasse der Landesregierungen. Ein individueller Handlungsbedarf besteht hier aktuell nicht. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch hierzu weiter informieren.

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September 13th, 2024 by GEW

GEW-Umfrage belegt: 91 Prozent der Kolleg*innen an den Kitas arbeiten über Belastungsgrenze hinaus

–> Zur Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung an den Kitas (GEW LV SH)<–

 

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September 8th, 2024 by GEW

Kiel, 6. September 2024

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

der GEW-Kreisverband Kiel lädt herzlich ein zu einer

Schulung für Personalräte aller Schularten

Wann:     25.09.2024 von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Wo:            Veranstaltungszentrum Faluner Weg,

Faluner Weg 2, 24109 Kiel

Thema: Mitbestimmung der Personalräte

 Referentin:  Katja Coordes, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat

                      Stefanie Faack, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat    

Es werden auch GEW-Mitglieder des BPR anwesend sein.

 Tagesordnung:

  • Entwicklung des Mitbestimmungsrechts
  • Rechtsprechung
  • Mitbestimmung im laufenden Schuljahr

(Stundenplan, Aufsichtsplan, Versetzung, Einstellung, …)

  • Fallbeispiele zur Mitbestimmung
  • Fragen der Teilnehmer:innen zu Mitbestimmungsfällen
  • Verschiedenes

Die Schulung richtet sich an Personalräte aller Schularten.

Teilnehmen können Personalräte und Ersatzvertreter:innen gemäß § 37 MBG S-H.

Die Teilnahme erfolgt auf der Grundlage des Entsendungsbeschlusses des

Personalrats.

„Die Tagungsgebühr beträgt 35 Euro. Da die Haushaltsmittel für Personalräte-

Schulungen im Haushalt des Landes Schleswig-Holstein begrenzt sind, ist nicht

davon auszugeben, dass eine Erstattung durch das Land SH als Arbeitgeber er-

folgt. Die GEW übernimmt – soweit eine Erstattung nicht möglich ist – für GEW-

Mitglieder die Tagungsgebühr. Personalräte, die nicht Mitglied der GEW sind,

entrichten die Tagungsgebühr am Veranstaltungsort.

 

Anmeldungen mit dem beiliegenden Entsendungsbeschluss eures Personalrats bitte bis zum 19.09.2024 an den Kreisverband Kiel

per Fax: 0431 / 26 00 417   oder    per Email: gewkvkiel@mytng.de

 

Mit freundlichen Grüßen

Telse Detlefs

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August 30th, 2024 by GEW

Pressemitteilung der GEW LV Schleswig-Holstein
Bildungsministerin will nur Gesundheit von Schüler*innen in den Blick nehmen
Auf ihrer heutigen Pressekonferenz (28. August 2024) kündigte Bildungsministerin Karin Prien an, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Schulen zum Thema zu machen. Über Gesundheit und Entlastung von Lehrkräften verlor sie kein Wort, was die Bildungsgewerkschaft GEW heftig kritisierte.
„Bildungsministerin Prien will sich stärker um die Gesundheit von Schüler*innen in der Schule kümmern. Ein lobenswerter Gedanke. Die Gesundheit von Lehrkräften scheint für sie aber keine allzu große Rolle zu spielen. Statt sich als Arbeitgeberin um Gesundheitsschutz der Lehrer*innen zu kümmern, hält die Ministerin weiterhin die Ergebnisse der Statusabfrage zur Lehrkräftegesundheit unter Verschluss, die über den Krankenstand Auskunft geben“, schüttelte die GEW-Co-Landesvorsitzende Franziska Hense in Kiel den Kopf. „Schlimmer noch: Statt für die überfällige Entlastung von Lehrkräften zu sorgen, drückt die Ministerin ihnen mit ihrem Rahmenkonzept noch mehr Arbeit und Bürokratie auf.“
Vermisst hat die GEW-Co-Landesvorsitzenden auch ein klares Wort der Bildungsministerin gegen Stellenstreichungen bei der Bildung im Haushalt 2025. „Bei der Bildung gibt es nichts zu holen. Die Probleme wachsen vielen Schulen schon jetzt über den Kopf. Da darf die Landesregierung auf keinen Fall den Rotstift ansetzen.“  
Was den Lehrkräftemangel betrifft, so sieht die GEW keinen Anlass zur Entwarnung. „Nach wie vor muss das Bildungsministerium zu viele Stellen mit nicht oder nicht vollständig ausgebildeten Lehrer*innen besetzen. Wir brauchen verstärkt Maßnahmen, um Vertretungslehrkräfte zu qualifizieren.“

 

Verantwortlich: Bernd Schauer, 28.08.2024

Bernd Schauer
Geschäftsführer
GEW Schleswig-Holstein
Legienstr. 22 - 24
24103 Kiel

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März 14th, 2024 by GEW
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Kreisverband Segeberg

EINLADUNG ZUR PERSONALRÄTESCHULUNG

Liebe Kolleg*innen,

der GEWKreisverband Segeberg lädt alle örtlichen Personalräte herzlich ein zu einer

Personalräteschulung für alle Schularten

am 27.03.2024 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

im Margarethenhoff, Sengel 1, 24629 Kisdorf

Referent: Christian Steenbuck, GEWMitglied im Hauptpersonalrat

Referent: N.N.

Programm:
Einführung in das MBG (Mitbestimmungsgesetz)

Aufgaben der Personalräte

Fallbeispiele

Verschiedenes


Diese Personalräteschulung ist vor allem an diejenigen Personalrät*innen gerichtet, die neu ins Amt
gekommen sind und/oder noch keine Gelegenheit hatten, an den bisher stattgefundenen Schulungen
teilzunehmen. Die Teilnehmer*innen Zahl ist aufgrund des Tagungsortes leider begrenzt. Der GEW Kreisverband Segeberg behält sich vor, ggf. Absagen vorzunehmen, so die Kapazitätsgrenze überschritten wurde.

Teilnehmen können Personalräte und Ersatzvertreter*innen gemäß § 37 MBG S.H. Die
Teilnahme erfolgt über einen Entsendungsbeschlusses des Personalrats. Die Tagungsgebühr
beträgt 50€. Die GEW stellt den Antrag auf Erstattung der Teilnahmegebühr beim Land
SchleswigHolstein. Es ist davon auszugehen, dass die Teilnehmer*innen keine Eigenbeiträge
zahlen müssen. Fahrtkosten werden gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) gezahlt.

Anmeldungen bis zum 21.03.2024 bitte an:

Heike Bock, Email: heikebock@web.de

Wir freuen uns über eure Teilnahme.

Mit kollegialen Grüßen

Christian Steenbuck

GEW Kreisvorstand Segeberg
 
 

Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Kreisverband Segeberg


ENTSENDUNGSBESCHLUSS (

Durch Beschluss des ÖPR der Schule __________________________________
vom _____________ nimmt das PR Mitglied

Name, Vorname: _________________________________________________

Straße: _________________________________________________

Plz./Ort: _________________________________________________

Telefon, Fax: _________________________________________________

Email: _________________________________________________

an der GEW Personalräteschulung am am 27.03.2024 im Margarethenhoff, Sengel 1, 24629 Kisdorf, teil.

Bitte ankreuzen:

Teilnahme am Mittagessen (in der Tagungspausschale enthalten)   (  ) Ja   (  ) nein 


GEW Mitglied (  ) ja    (  ) nein

 

Datum: _________________________


_____________________________________________

Unterschrift PR Vorsitzende(r)

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Februar 29th, 2024 by GEW

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