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Liebe Segeberger GEW-Mitglieder,
es ist ja schon Tradition, dass unser Kreis jedes Jahr anlässlich des Weltfrauentags einen Kinobesuch für GEW-Mitglieder anbietet.
Am Donnerstag, 06.03.25 ist es wieder so weit. Wir haben das Kino in Bad Segeberg gemietet und treffen und um 16:45, um uns den Film „Morgen ist auch noch ein Tag“ anzugucken. –> Mehr Infos zum Film und zur Anmeldung für diesen Termin findet Ihr hier (PDF).

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GEW-Forderungen für ein starkes Bildungssystem
Durch die vorgezogene Bundestagswahl können politische Weichen neu gestellt werden. Deutschland braucht einen klaren Kurswechsel in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Bildungspolitische Reformvorhaben wie der Ausbau des Ganztags und die Digitalisierung des Bildungssektors müssen oberste Priorität erhalten. Für mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit durch Bildung sind eine deutlich bessere und sozial indizierte Finanzierung des Systems und damit eine andere Steuerpolitik sowie eine Umverteilung von oben nach unten notwendig.
Die ausführliche Vorstellung der GEW Forderungen zur BTW 2025 findet Ihr hier (PDF)
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Die Zustimmungswerte für die Afd wachsen bundesweit und auch in Schleswig-Holstein werden die Rechtsextremen immer offensiver. Das belegt unter anderem die zunehmende Zahl ihrer Veranstaltungen im Land.
Für uns als GEW ist es selbstverständlich den öffentlichen Raum nicht dieser Partei und ihren menschenverachtenden Positionen zu überlassen. Das gilt ganz besonders für den kommenden Samstag (25. Januar), an dem die Afd zu einer Demo in Neumünster aufruft, für die auch eine Kundgebung vor einer Unterkunft für Geflüchtete vorgesehen ist.
Wir rufen unsere Mitglieder dazu auf, sich an den Gegendemonstrationen in Neumünster zu beteiligen und sich aktiv und lautstark gegen die AFD, ihre Demonstration und ihre rechtspopulistische Politik zu positionieren.
Demozug zur Gegenkundgebung: 9.45 Uhr vor dem Bahnhof Neumünster (Konrad-Adenauer-Platz).
Gegenkundgebung ab 11 Uhr: Sachsenring / Ecke Haart, später weiter Richtung Haupteingang BAMF (Hart 148)
Bis dahin: Sprecht eure Kolleg*innen, Freunde und Familie an und geht gemeinsam mit ihnen am Samstag demonstrieren.
Kollegiale Grüße
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10.11.24
Bericht über die GEW Protestaktion am Sonnabend in Bad Segeberg
Entgegen vorheriger Versprechen kürzt die schwarz-grüne Landesregierung bei der Bildung. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat deshalb die Protestaktion „Der letzte Cent für Bildung“ gestartet. Ausgestattet mit Sammelbüchsen und überdimensionalen Cents haben GEW-Mitglieder aus dem Kreis Segeberg am Samstag, 9.11.24 in Bad Segeberg auf dem Marktplatz zwischen 10:30 und 12:30 Uhr von Passant*innen symbolisch den letzten Cent für Bildung einsammeln. Die eingesammelten Cents sollen der Landesregierung vor den Haushaltsberatungen am 20. November in Kiel überreicht werden. Viele GEW-KollegInnen haben geholfen und sind zur Protestaktion der GEW auf dem Bad Segeberg Marktplatz gekommen.
(Zu den geplanten Kürzungsvorhaben der Landesregierung und der Position der GEW hierzu siehe auch die GEW Pressemitteilung vom 04.11. auf unserer Homepage)
Insgesamt sammelten die GEW-Mitglieder fast 5 kg Centstücke und informierten die Marktbesucher und Marktbesucherinnen über die geplanten Kürzungen im Bildungsbereich. Die große Mehrzahl der angesprochenen Personen unterstützte die GEW-Aktion und spendete gern „den letzten Cent für die Bildung“.

Sabine Duggen
Co-Vorsitzende des GEW-Kreisverbandes Segeberg
sabineduggen@live.de
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Presseerklärung der GEW / Kreisverband Segeberg 04.11.2024
Der letzte Cent für Bildung
GEW startet Protestaktion mit Sammelbüchsen und Riesen-Cents
Entgegen vorheriger Versprechen kürzt die schwarz-grüne Landesregierung bei der Bildung. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat deshalb die Protestaktion „Der letzte Cent für Bildung“ gestartet. Ausgestattet mit Sammelbüchsen und überdimensionalen Cents wollen GEW-Mitglieder aus dem Kreis Segeberg am Samstag, 9.11.24 in Bad Segeberg auf dem Marktplatz zwischen 10:30 und 12:30 Uhr von Passant*innen symbolisch den letzten Cent für Bildung einsammeln. Die eingesammelten Cents sollen der Landesregierung vor den Haushaltsberatungen am 20. November in Kiel überreicht werden.
„Bei der Bildung gibt es für die Landesregierung nichts zu holen. Jeder Cent wird gebraucht. Deshalb unser öffentlicher Protest. Wir fordern die Landesregierung auf, die Bildung nicht kaputt zu sparen und auf die Kürzungen zu verzichten“, sagten Sabine Duggen und Christian Steenbuck im Hinblick auf die Aktion.
Wie schlecht es um die Bildung bestellt ist, illustrierte Christian Steenbuck mit einigen Beispielen. „Auch bei uns im Kreis können immer mehr Schüler*innen nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen. Auch bei uns waren die Ergebnisse beim mittleren Bildungsabschluss in Mathe katastrophal. Auch bei uns bleiben immer mehr Schüler*innen ohne Schulabschluss. Auch bei uns wissen Lehrer*innen wegen Überlastung oft nicht, wo ihnen der Kopf steht.“
Die Landesregierung scheine diese Realität auszublenden. Anders ließen sich deren Kürzungspläne nicht erklären. „Bessere Bildung durch weniger Unterricht? Das kann nichts werden. Die Schulen brauchen mehr und nicht weniger Geld“, so Sabine Duggen.
Konkret plant die Landesregierung:
Für Nachfragen:
Vorsitzende des GEW Kreisverbands
Sabine Duggen (duggen@gew-sh.de)
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Der Kreisverband Segeberg der GEW lädt ein zum Fortbildungstag am 22. November 2024 für Kita- und Lehrkräfte
Alle Informationen zu den Themen und die dasAnmeldungsformular findet Ihr auf dieser Einladung (PFD File):
Einladung_GEW_Trennung_Beruf_Privatzeit
Achtung: Anmeldeschluss ist am 15. Oktober!
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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 24. September 2024 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Haushaltsentwurf sieht zahlreiche Einsparungen in verschiedenen Bereichen vor. Diese betreffen auch die Beschäftigten des Landes.
Kürzungen bei der Besoldung oder Versorgung sieht der Haushaltsentwurf nicht vor. Das bereits am 19. Juli 2024 im Landtag verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 bleibt unberührt. Auch auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten werden die Maßnahmen keine Auswirkungen haben.
Kürzungen in der Beihilfe
Im Bereich der Beihilfe sind jedoch Einsparungen geplant. Drei konkrete Maßnahmen sollen zu einem Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 6,2 Millionen Euro führen:
Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist noch offen. Ein entsprechender Gesetzes- oder Verordnungsentwurf liegt dem DGB noch nicht zur beamtenrechtlichen Beteiligung vor. Der DGB und seine Gewerkschaften werden im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung die vorgesehenen Kürzungen ablehnen.
Keine Entnahme aus dem Versorgungsfonds im Jahr 2025
Überraschend sieht der von der Landesregierung beschlossene Haushaltsentwurf keine Entnahme im Jahr 2025 aus dem Versorgungsfonds mehr vor. Dies ist zu begrüßen. Allerdings werden die weiteren Zuführungen zu dem Fonds ausgesetzt. Dies wird vom DGB und seinen Gewerkschaften ebenfalls kritisch bewertet, handelt es sich doch bei den Zuführungen größtenteils um einen unfreiwilligen Verzicht der Beamtinnen und Beamten auf frühere Anpassungen der Besoldung und Versorgung. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch diese Kritik im Rahmen des kommenden Beteiligungsverfahrens deutlich machen.
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Das Land Schleswig-Holstein wird voraussichtlich ab Ende September Ablehnungsbescheide für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation verschicken. Betroffen davon sind alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben. Die Ablehnungsbescheide werden ausführlich begründet sein.
Zur Erinnerung: Der DGB und seine Gewerkschaften hatten Anfang Oktober 2023 die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Zum damaligen Zeitpunkt dominierten Sparpläne und Haushaltssperren die landespolitische Debatte, die Landesregierung stellte mehrfach die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung in Frage und die Landesregierung hatte angekündigt, erst im Jahr 2024 rückwirkend für das Jahr 2023 eine amtsangemessene Alimentation herstellen zu wollen.
Fast 17.000 Menschen sind im Jahr 2023 dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und haben ein deutliches Zeichen in Richtung der Landespolitik gesetzt. Auf dieses deutliche Zeichen hat die Landesregierung reagiert.
Landesregierung lehnt Musterverfahren ab
Bereits Ende Januar 2024 wurde allen Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurde durch den Landtag im Dezember 2023 geschaffen. Am 19. Juli 2024 hat der Landtag einstimmig das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird aus Sicht der Landesregierung die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2023 und 2024 gewährleistet. Dies wird im Rahmen der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegt.
Die Landesregierung hat Musterverfahren zur Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 gegenüber den Gewerkschaften mehrfach ausdrücklich abgelehnt. Für eine juristische Überprüfung wären damit in jedem Einzelfall ein Widerspruch und eine anschließende Klage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich.
Die Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich ab Anfang Oktober schrittweise zugestellt werden. Die Bescheide sind dann unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung zu prüfen. Der DGB und seine Gewerkschaften werden anschließend ihren Mitgliedern ein Vorgehen empfehlen. Ein Widerspruch ist bis zu einen Monat nach Zugang möglich.
Gesamtpaket an Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung
Das am 19. Juli 2024 verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 sieht unter anderem vor:
Geplant ist die Umsetzung mit den Novemberbezügen 2024. Die Maßnahmen dienen der Übertragung des Tarifergebnisses und der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation. Sie gehen über die reine Übertragung des Tarifergebnisses hinaus. Dies war im Oktober 2023 nicht absehbar und stellt einen Erfolg des gewerkschaftlichen Protests dar.
Wie ist eigentlich der Stand der Musterverfahren zur Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlungen?
Es ist nach wie vor unklar, wann das Bundesverfassungsgericht über die Vorlagebeschlüsse zur amtsangemessenen Alimentation im Kontext der Kürzung bzw. Kürzung der Sonderzahlungen in 2007/2008 entscheiden wird. Eine Entscheidung zu den Verfahren ist noch nicht terminiert. Auch dies erhöht die Unsicherheit einer möglichen erneuten Klagewelle. Für die Jahre 2007 bis 2021 bestehen hier Gleichbehandlungszusagen für alle Betroffenen durch die jeweiligen Erlasse der Landesregierungen. Ein individueller Handlungsbedarf besteht hier aktuell nicht. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch hierzu weiter informieren.
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–> Zur Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung an den Kitas (GEW LV SH)<–
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Kiel, 6. September 2024
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
der GEW-Kreisverband Kiel lädt herzlich ein zu einer
Schulung für Personalräte aller Schularten
Wann: 25.09.2024 von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Wo: Veranstaltungszentrum Faluner Weg,
Faluner Weg 2, 24109 Kiel
Thema: Mitbestimmung der Personalräte
Referentin: Katja Coordes, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat
Stefanie Faack, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat
Es werden auch GEW-Mitglieder des BPR anwesend sein.
Tagesordnung:
(Stundenplan, Aufsichtsplan, Versetzung, Einstellung, …)
Die Schulung richtet sich an Personalräte aller Schularten.
Teilnehmen können Personalräte und Ersatzvertreter:innen gemäß § 37 MBG S-H.
Die Teilnahme erfolgt auf der Grundlage des Entsendungsbeschlusses des
Personalrats.
„Die Tagungsgebühr beträgt 35 Euro. Da die Haushaltsmittel für Personalräte-
Schulungen im Haushalt des Landes Schleswig-Holstein begrenzt sind, ist nicht
davon auszugeben, dass eine Erstattung durch das Land SH als Arbeitgeber er-
folgt. Die GEW übernimmt – soweit eine Erstattung nicht möglich ist – für GEW-
Mitglieder die Tagungsgebühr. Personalräte, die nicht Mitglied der GEW sind,
entrichten die Tagungsgebühr am Veranstaltungsort.
Anmeldungen mit dem beiliegenden Entsendungsbeschluss eures Personalrats bitte bis zum 19.09.2024 an den Kreisverband Kiel
per Fax: 0431 / 26 00 417 oder per Email: gewkvkiel@mytng.de
Mit freundlichen Grüßen
Telse Detlefs
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