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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 24. September 2024 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Haushaltsentwurf sieht zahlreiche Einsparungen in verschiedenen Bereichen vor. Diese betreffen auch die Beschäftigten des Landes.
Kürzungen bei der Besoldung oder Versorgung sieht der Haushaltsentwurf nicht vor. Das bereits am 19. Juli 2024 im Landtag verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 bleibt unberührt. Auch auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten werden die Maßnahmen keine Auswirkungen haben.
Kürzungen in der Beihilfe
Im Bereich der Beihilfe sind jedoch Einsparungen geplant. Drei konkrete Maßnahmen sollen zu einem Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 6,2 Millionen Euro führen:
Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist noch offen. Ein entsprechender Gesetzes- oder Verordnungsentwurf liegt dem DGB noch nicht zur beamtenrechtlichen Beteiligung vor. Der DGB und seine Gewerkschaften werden im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung die vorgesehenen Kürzungen ablehnen.
Keine Entnahme aus dem Versorgungsfonds im Jahr 2025
Überraschend sieht der von der Landesregierung beschlossene Haushaltsentwurf keine Entnahme im Jahr 2025 aus dem Versorgungsfonds mehr vor. Dies ist zu begrüßen. Allerdings werden die weiteren Zuführungen zu dem Fonds ausgesetzt. Dies wird vom DGB und seinen Gewerkschaften ebenfalls kritisch bewertet, handelt es sich doch bei den Zuführungen größtenteils um einen unfreiwilligen Verzicht der Beamtinnen und Beamten auf frühere Anpassungen der Besoldung und Versorgung. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch diese Kritik im Rahmen des kommenden Beteiligungsverfahrens deutlich machen.
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Das Land Schleswig-Holstein wird voraussichtlich ab Ende September Ablehnungsbescheide für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation verschicken. Betroffen davon sind alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben. Die Ablehnungsbescheide werden ausführlich begründet sein.
Zur Erinnerung: Der DGB und seine Gewerkschaften hatten Anfang Oktober 2023 die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Zum damaligen Zeitpunkt dominierten Sparpläne und Haushaltssperren die landespolitische Debatte, die Landesregierung stellte mehrfach die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung in Frage und die Landesregierung hatte angekündigt, erst im Jahr 2024 rückwirkend für das Jahr 2023 eine amtsangemessene Alimentation herstellen zu wollen.
Fast 17.000 Menschen sind im Jahr 2023 dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und haben ein deutliches Zeichen in Richtung der Landespolitik gesetzt. Auf dieses deutliche Zeichen hat die Landesregierung reagiert.
Landesregierung lehnt Musterverfahren ab
Bereits Ende Januar 2024 wurde allen Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurde durch den Landtag im Dezember 2023 geschaffen. Am 19. Juli 2024 hat der Landtag einstimmig das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird aus Sicht der Landesregierung die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2023 und 2024 gewährleistet. Dies wird im Rahmen der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegt.
Die Landesregierung hat Musterverfahren zur Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 gegenüber den Gewerkschaften mehrfach ausdrücklich abgelehnt. Für eine juristische Überprüfung wären damit in jedem Einzelfall ein Widerspruch und eine anschließende Klage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich.
Die Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich ab Anfang Oktober schrittweise zugestellt werden. Die Bescheide sind dann unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung zu prüfen. Der DGB und seine Gewerkschaften werden anschließend ihren Mitgliedern ein Vorgehen empfehlen. Ein Widerspruch ist bis zu einen Monat nach Zugang möglich.
Gesamtpaket an Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung
Das am 19. Juli 2024 verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 sieht unter anderem vor:
Geplant ist die Umsetzung mit den Novemberbezügen 2024. Die Maßnahmen dienen der Übertragung des Tarifergebnisses und der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation. Sie gehen über die reine Übertragung des Tarifergebnisses hinaus. Dies war im Oktober 2023 nicht absehbar und stellt einen Erfolg des gewerkschaftlichen Protests dar.
Wie ist eigentlich der Stand der Musterverfahren zur Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlungen?
Es ist nach wie vor unklar, wann das Bundesverfassungsgericht über die Vorlagebeschlüsse zur amtsangemessenen Alimentation im Kontext der Kürzung bzw. Kürzung der Sonderzahlungen in 2007/2008 entscheiden wird. Eine Entscheidung zu den Verfahren ist noch nicht terminiert. Auch dies erhöht die Unsicherheit einer möglichen erneuten Klagewelle. Für die Jahre 2007 bis 2021 bestehen hier Gleichbehandlungszusagen für alle Betroffenen durch die jeweiligen Erlasse der Landesregierungen. Ein individueller Handlungsbedarf besteht hier aktuell nicht. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch hierzu weiter informieren.
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–> Zur Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung an den Kitas (GEW LV SH)<–
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Kiel, 6. September 2024
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
der GEW-Kreisverband Kiel lädt herzlich ein zu einer
Schulung für Personalräte aller Schularten
Wann: 25.09.2024 von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Wo: Veranstaltungszentrum Faluner Weg,
Faluner Weg 2, 24109 Kiel
Thema: Mitbestimmung der Personalräte
Referentin: Katja Coordes, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat
Stefanie Faack, GEW-Mitglied im Hauptpersonalrat
Es werden auch GEW-Mitglieder des BPR anwesend sein.
Tagesordnung:
(Stundenplan, Aufsichtsplan, Versetzung, Einstellung, …)
Die Schulung richtet sich an Personalräte aller Schularten.
Teilnehmen können Personalräte und Ersatzvertreter:innen gemäß § 37 MBG S-H.
Die Teilnahme erfolgt auf der Grundlage des Entsendungsbeschlusses des
Personalrats.
„Die Tagungsgebühr beträgt 35 Euro. Da die Haushaltsmittel für Personalräte-
Schulungen im Haushalt des Landes Schleswig-Holstein begrenzt sind, ist nicht
davon auszugeben, dass eine Erstattung durch das Land SH als Arbeitgeber er-
folgt. Die GEW übernimmt – soweit eine Erstattung nicht möglich ist – für GEW-
Mitglieder die Tagungsgebühr. Personalräte, die nicht Mitglied der GEW sind,
entrichten die Tagungsgebühr am Veranstaltungsort.
Anmeldungen mit dem beiliegenden Entsendungsbeschluss eures Personalrats bitte bis zum 19.09.2024 an den Kreisverband Kiel
per Fax: 0431 / 26 00 417 oder per Email: gewkvkiel@mytng.de
Mit freundlichen Grüßen
Telse Detlefs
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Pressemitteilung der GEW LV Schleswig-Holstein
Bildungsministerin will nur Gesundheit von Schüler*innen in den Blick nehmen
Auf ihrer heutigen Pressekonferenz (28. August 2024) kündigte Bildungsministerin Karin Prien an, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Schulen zum Thema zu machen. Über Gesundheit und Entlastung von Lehrkräften verlor sie kein Wort, was die Bildungsgewerkschaft GEW heftig kritisierte.
„Bildungsministerin Prien will sich stärker um die Gesundheit von Schüler*innen in der Schule kümmern. Ein lobenswerter Gedanke. Die Gesundheit von Lehrkräften scheint für sie aber keine allzu große Rolle zu spielen. Statt sich als Arbeitgeberin um Gesundheitsschutz der Lehrer*innen zu kümmern, hält die Ministerin weiterhin die Ergebnisse der Statusabfrage zur Lehrkräftegesundheit unter Verschluss, die über den Krankenstand Auskunft geben“, schüttelte die GEW-Co-Landesvorsitzende Franziska Hense in Kiel den Kopf. „Schlimmer noch: Statt für die überfällige Entlastung von Lehrkräften zu sorgen, drückt die Ministerin ihnen mit ihrem Rahmenkonzept noch mehr Arbeit und Bürokratie auf.“
Vermisst hat die GEW-Co-Landesvorsitzenden auch ein klares Wort der Bildungsministerin gegen Stellenstreichungen bei der Bildung im Haushalt 2025. „Bei der Bildung gibt es nichts zu holen. Die Probleme wachsen vielen Schulen schon jetzt über den Kopf. Da darf die Landesregierung auf keinen Fall den Rotstift ansetzen.“
Was den Lehrkräftemangel betrifft, so sieht die GEW keinen Anlass zur Entwarnung. „Nach wie vor muss das Bildungsministerium zu viele Stellen mit nicht oder nicht vollständig ausgebildeten Lehrer*innen besetzen. Wir brauchen verstärkt Maßnahmen, um Vertretungslehrkräfte zu qualifizieren.“
Verantwortlich: Bernd Schauer, 28.08.2024
Bernd Schauer
Geschäftsführer
GEW Schleswig-Holstein
Legienstr. 22 - 24
24103 Kiel
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Programm:
Einführung in das MBG (Mitbestimmungsgesetz)
Aufgaben der Personalräte
Fallbeispiele
Verschiedenes
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Kreisverband Segeberg
ENTSENDUNGSBESCHLUSS (
Durch Beschluss des ÖPR der Schule __________________________________
vom _____________ nimmt das PR Mitglied
Name, Vorname: _________________________________________________
Straße: _________________________________________________
Plz./Ort: _________________________________________________
Telefon, Fax: _________________________________________________
Email: _________________________________________________
an der GEW Personalräteschulung am am 27.03.2024 im „Margarethenhoff“, Sengel 1, 24629 Kisdorf, teil.
Bitte ankreuzen:
Teilnahme am Mittagessen (in der Tagungspausschale enthalten) ( ) Ja ( ) nein
GEW Mitglied ( ) ja ( ) nein
Datum: _________________________
_____________________________________________
Unterschrift PR Vorsitzende(r)
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Etwa 17000 gewerkschaftlich organisierte Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind im Herbst dem Aufruf des DGB gefolgt und haben Anträge auf amtsangemessene Alimentation an ihre jeweils zuständigen Dienstbehörden geschickt. Anscheinend zeigt diese Antragswelle jetzt erste Wirkung. Obwohl die Berechtigung dieser Anträge bislang von der Landesregierung abgestritten wurde, stellte die Finanzministerin heute Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Öffentlichkeit vor. (s.u. Auszug aus Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 28.02.2024)
Dazu Laura Pooth. die Vorsitzende des DGB Nord: :„Der Druck der Beschäftigten wirkt, die Landesregierung reagiert. Das nun vorgelegte Gesamtpaket geht über das Tarifergebnis hinaus, ist aber notwendig, um eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten. Die Landesregierung versucht damit eine Klagewelle abzuwenden. Das Vorgehen der Landesregierung ist richtig.“
Die Landesregierung beabsichtigt, den Gewerkschaften nun kurzfristig einen Gesetzesentwurf zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorzulegen. Mit dem Gesetzesentwurf wird die Landesregierung die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2023 und 2024 nachweisen müssen. Erst nach Vorlage des konkreten Gesetzesentwurfes wird der DGB die Einhaltung der verfassungskonformen Besoldung prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden können.
Quelle: Presseerklärung DGB Nord 28.02.2024
Auszüge aus Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 28.02.2024:
. . . Finanzministerin Monika Heinold: “ …… Wie zugesagt, wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Zudem hat sich die Landesregierung auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um die Verfassungskonformität der Besoldung sicherzustellen.“
. . . Mit der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung wird allerdings noch keine verfassungsgemäße Alimentation erreicht. Dazu braucht es weitere Eckpunkte im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, auf die sich die Landesregierung verständigt hat. Mit dem Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 wird die Landesregierung dem Landtag Folgendes vorschlagen:
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Sabine Duggen, die Vorsitzenden des GEW Kreisverbandes Segeberg, scheint mit einem Leserbrief an die Kieler Nachrichten und die Segeberger Zeitung einen wunden Punkt im Kieler Bildungsministerium getroffen zu haben. Sabine Duggen kritisierte in ihrem Leserbrief, dass sich in Bezug auf die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und die Attraktivität des Berufs, trotz vieler ministeriellen Arbeitsgruppen, Datenerhebungen und Befragungen, in den letzten Jahren nichts getan hat (Leserbrief s.u.).
Wir haben uns sehr gefreut, dass diese Stellungnahme unserer GEW Kreisvorsitzenden im Ministerium wahrgenommen wurde und es eine Antwort (s.u.) direkt aus der Schaltzentrale des Ministeriums gab.
Natürlich haben wir erwartet, dass jetzt konkrete Vorschläge vorgestellt und zeitnahe, tiefgreifende Maßnahmen des Bildungsministeriums zur Entlastung der Lehrkräfte bekanntgegeben würden, dass jetzt ein überzeugendes Programm gegen den Lehrkräftemangel an Schleswig-Holsteins Schulen vorgestellt würde. Wir wurden enttäuscht. Nein, davon stand leider nichts im Schreiben aus dem Ministerium! Im Gegenteil, Sabine Duggen hat anscheinend den Wert lange tagender Arbeitsgruppen an sich nicht genug gewürdigt. Ihr wurde zumindest von einem leitenden Mitarbeiter des seit sieben Jahren unter der Leitung von Frau Prien stehenden Bildungsministeriums vorgeworfen,sie würde mit ihrem Leserbrief „die Arbeit vieler Menschen im Bildungsministerium, an den Hochschulen und in der Schulaufsicht diskreditieren….“
Dazu eine kurze Stellungnahme
Natürlich liegt es unserer Kreisverbandsvorsitzenden und dem Kreisvorstand der GEW Segeberg fern einzelne Menschen zu diskreditieren. Wir können aus leidvoller Erfahrung auch nicht ausblenden, dass sich die aktuelle Ministeriumsleitung in langjähriger Tradition ihrer Vorgänger*innen wiederfindet, die ebenso wenig für die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter*innen an den Schulen getan haben. Dennoch sind wir der Meinung, dass auch ministerielle Arbeitsgruppen ergebnisorientiert arbeiten und zeitnah Maßnahmen entwickeln können. Indirekt den Gewerkschaften die Schuld an der Dauer von Findungsprozessen im Ministerium zuzuweisen ist absurd. Mehr als sieben Jahre ist es her, dass das Instrument der Statuserhebung zwischen Gewerkschaften und Landesregierung vereinbart wurde. Mehr als sieben Jahre sind eine lange Zeit! Auf wie viele weitere Jahre Stillstand und auf wie viele weitere Befragungen müssen sich die Lehrkräfte noch einstellen, bis Lösungen für die Probleme an den Schulen wirksam werden? Wie lange dauert es noch, dass sinnvolle Maßnahmen zu Gewinnung neuer Lehrkräfte ergriffen werden? Solange nämlich müssen die nicht gerade hochbezahlten Kolleg*innen an den Schulen weiter „am Limit“ unter oft unerträglichen Bedingungen arbeiten. Wäre es eigentlich nicht selbstverständlich, wenn dem „dabei geleisteten überragende Engagement, das sich z. B. in vielen, teils ungezählten Überstunden niederschlägt“ mit Respekt begegnet würde … also nicht nur mit viel Papier und noch mehr leeren Worten, sondern mit konkreten Verbesserungen der Arbeitssituation an den Schulen des Landes. (Die GEW hat dafür übrigens umfassende Vorschläge erarbeitet, z.B. https://www.gew.de/15-punkte-gegen-lehrkraeftemangel) Sonst entsteht der Eindruck, dass immer neue genaue Statuserhebungen und Arbeitssitzungen eben doch nur zum Aussitzen von Problemen dienen.
Kommentar: Gerd Clasen
Da die Antwort von Herrn Kraft, dem Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3), über den offiziellen E-Mailverteiler und auf der E-Mailvorlage des Bildungsministeriums versandt wurde, müssen wir davon ausgehen, dass es sich bei dem Schreiben um eine offizielle Stellungnahme handelt, die die Meinung des Ministeriums und der zuständigen Ministerin widergibt. Auch aus diesem Grund dokumentieren wir hier zu Informationszwecken den gesamten „Briefwechsel“:
I. Leserbrief Sabine Duggen:
„Die Fürsorge des Bildungsministeriums fehlt!
(zum Artikel: „Kinder sind viel lauter geworden“, SZ/KN 10.2.24)
Die Umfrage, die das Bildungsministerium in Auftrage zeigt zum wiederholten Mal, dass viele Lehrkräfte am Limit“ sind. Das weiß das Ministerium schon lange; denn die letzte Erhebung, die vor einigen Jahren stattgefunden hat, hat das auch schon ergeben.
Nur: es hat sich nichts getan, was den verheerenden Zustand verbessern würde. Es wurde im Gegenteil Lehrkräften und Schulleitungen immer mehr und neue Aufgaben aufgebürdet. Viele Lehrkräfte reduzieren ihre Stundenzahl, damit sie die Arbeit überhaupt bewältigen können. Andere müssen vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen. Und es werden immer mehr! Will das Ministerium hier vielleicht auch einmal Zahlen erheben?
Dabei brauchen wir in den Schulen jede Lehrkraft! Und wir brauchen gesunde Lehrkräfte, die mit Freude den Kindern Wissen vermitteln und sich um deren Belange kümmern.
Den Lehrkräftemangel gibt es seit Jahren! Und fast ebenso lange gibt es runde Tische, Arbeitsgruppen und Sitzungen, auf denen zum Teil hochbezahlte Menschen aus dem Ministerium, den Hochschulen, der Schulaufsicht sitzen – und bislang keine durchgreifende Lösung gefunden haben. Im Gegenteil werden junge Menschen vom Ergreifen des Berufs eher abgeschreckt, weil sie merken: die Belastungen sind zu hoch; die Pflichtstundenzahl ist zu hoch; die Klassen sind zu groß; die Arbeitszeit liegt deutlich höher als Gesetze, Verordnungen und Tarifvereinbarungen es erlauben.
Schleswig-Holstein dümpelt weiter am unteren Ende im Vergleich zu den anderen Bundesländern bezüglich der Ausgaben, die pro Kind in die Bildung gesteckt wird. Ein Armutszeugnis!
Sabine Duggen“
II. Antwort aus dem Ministerium
„Sehr geehrte Frau Duggen,
ich habe Ihren Leserbrief in den Kieler Nachrichten vom heutigen Tage zur Kenntnis genommen.
Ich nehme wahr, dass Sie Kritik üben am Umgang mit der Situation der Lehrkräfte, die sich aus Ihrer Sicht so darstellt, dass viele Lehrkräfte „am Limit“ seien. An dieser Stelle wäre aus meiner Sicht in der Tat eine genaue Analyse geboten, wenn stimmt, was Sie selbst nahelegen, dass nämlich die Situation der Lehrkräfte unterschiedlich ist. Gut also, dass wir an der Stelle mit den Erkenntnissen aus der aktuellen Statuserhebung weiterarbeiten können. Vor 2017 hatten wir solche Daten überhaupt nicht, nun haben wir noch einmal aktualisierte Daten. Das war z. B. auch deshalb wichtig, weil es abzumessen gilt, wie sich die Herausforderungen aus der Zeit der Coronapandemie in der Erhebung niederschlagen. Ich nehme die Verfügbarkeit von Rückmeldungen, die die noch einmal höhere Teilnahme von Lehrkräften gegenüber 2017 ergeben hat, als deutlichen Fortschritt wahr, weil so eine Einschätzung der aktuellen Situation der Lehrkräfte möglich ist, die ansonsten nur auf eine subjektiv empfundene Lage verweisen könnten. Letztlich liegt es natürlich bei Ihnen, wie Sie sich zu einem solchen Instrument stellen, wenngleich die Statuserhebung ja unter anderem deshalb stattfindet, weil die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften das im Jahr 2015 so mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung ausverhandelt und vereinbart haben. Wie hätte wohl Ihr Leserbrief gelautet, wenn die Landesregierung diese Vereinbarung missachtet und die Statuserhebung nicht durchgeführt hätte? Ich anerkenne aber, dass Sie sich entschieden haben, mit Ihrem Leserbrief auf von Ihnen beobachtete Missstände hinzuweisen.
Weshalb ich mich aber am Schluss dieses Arbeitstages mit einer Rückmeldung zu Ihrem Leserbrief an Sie wende, mache ich an dieser Aussage von Ihnen fest: „Und fast ebenso lange gibt es runde Tische, Arbeitsgruppen und Sitzungen, auf denen zum Teil hochbezahlte Menschen aus dem Ministerium, den Hochschulen, der Schulaufsicht sitzen – und bislang keine durchgreifende Lösung gefunden haben.“
Ich nehme es so wahr, dass Sie mit dieser Aussage die Arbeit vieler Menschen im Bildungsministerium, an den Hochschulen und in der Schulaufsicht diskreditieren. Diesen Menschen ist es ein außerordentliches Anliegen, dazu beizutragen, dass die Schulen und Lehrkräfte bestmögliche Rahmenbedingungen haben. Für das dabei geleistete überragende Engagement, das sich z. B. in vielen, teils ungezählten Überstunden zeigt, wünsche ich mir, dass Sie dem mit Respekt begegnen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3)…“
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Liebe Kolleg*innen,
wie ihr sicherlich mitbekommen habt, finden am Wochenende an vielen Orten in Schleswig-Holstein Kundgebungen und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus statt. Folgende Termine sind uns bekannt:
Samstag: 27.01.2024:
Sonntag 28.01.2024:
Für die Kolleg*innen im Süden des Landes bietet sich auch die Teilnahme an der Großdemonstration am Sonntag (28.01.) in Hamburg Ludwig-Erhard-Straße ( Höhe Michel) an. Unter den vielen Unterzeichner*innen des Aufrufs dazu sind neben Fridays for Future auch der DGB.
Diese Übersicht ist sicherlich nicht vollständig. Auch der NDR SH informiert ausführlich über weitere für die nächsten Tage geplante Demonstrationen gegen rechts.
Für diejenigen, die in Kiel zur Kundgebung gehen: Ab 10:15-10:30 Uhr könnt ihr euch am Gewerkschaftshaus GEW-Flaggen abholen.
Lasst uns gemeinsam am Wochenende auf die Straßen Schleswig-Holsteins gehen und Klare Kante gegen rechts zeigen! Wir freuen uns möglichst viele von euch an den unterschiedlichen Orten zu treffen.
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