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Land kürzt kurzfristig Reisekosten für Lehrkräfte
An vielen Schulen herrscht großer Unmut. Kurzfristig hat das Land die Reisekosten für Lehrkräfte auf Klassenfahrten zusammengestrichen. Viele Klassenfahrten stehen auf der Kippe. Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert von der Landesregierung, die Kürzungen umgehend zurückzunehmen.
Die Hiobsbotschaft kam in der vergangenen Woche. „Trotz aller Bemühungen sind wir jedoch leider gezwungen, die Kosten für alle Tagesausflüge zu streichen und nur Mittel für Schulwanderfahrten der Klassen 3/4 und 9/10 zur Verfügung zu stellen“, heißt es zum Beispiel im Schreiben eines Schulamts. Ein anderes Schulamt zog von heute auf morgen die Genehmigung für alle schon bewilligten Dienstreiseanträge zurück. Betroffene Schulen stehen nun vor der Alternative, sich auf die Schnelle neue Finanzquellen zu erschließen oder die Klassenfahrten ausfallen zu lassen.
„Das Bildungsministerium darf Lehrkräfte und Schulen nicht bei der Finanzierung hängen lassen. Es muss bei den Reisekosten für Lehrkräfte für Klarheit und Verlässlichkeit sorgen“, forderte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Dienstag, 27. Juni 2023 in Kiel „Klassenfahrten sind kein Privatvergnügen von Lehrkräften. Sie sind für das soziale Lernen besonders wichtig.“
Aus ihrer Sicht müsse bereits im Vorjahr darüber entschieden werden, über wieviel Geld eine Schule bei Klassenfahrten verfügen dürfe. „Den Etat erst zu bewilligen, wenn die Klassen quasi schon mit gepackten Koffern auf dem Bahnsteig stehen, ist eine Farce. Ein solches Vorgehen verstärkt nur die Gefahr, dass in Zukunft immer weniger Klassenfahrten stattfinden.“
Unter den betroffenen Lehrkräften herrscht Ärger und Ratlosigkeit. Anfang des Jahres hat beispielsweise eine Klassenlehrerin eine Abschlussklassenfahrt für den Herbst nach Hamburg organisiert. Die anfallenden Kosten für Lehrkräfte/Schüler betragen 250 Euro plus Nebenkosten (Hafenrundfahrt, Eintritte Theater und Museen). Nun hat sie erfahren, dass das Land die Kosten für die Lehrkräfte nicht tragen wolle.
„Klassenfahrten erweitern den Horizont. Gerade nach Corona möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler etwas erleben lassen. Aber doch nicht auf unsere eigenen Kosten!“, ärgert sich die Kollegin in einem Schreiben an die GEW. „Sollen wir fahren? Oder die Abschlussfahrt streichen? Wer trägt dann die Kosten für die Stornierung?“, fragt sie weiter.
Ein anderes Beispiel: eine Schulleiterin hat für ihre Schule im November vergangenen Jahres rund 6.000 Euro für Klassenfahrten und Schüleraustausch beantragt. Mitte Juni kam die schlechte Nachricht: von den beantragten 6.000 Euro blieben nur noch etwas mehr als 2000 Euro über.
Auch diese Schulleiterin ist fassungslos über das Handeln des Bildungsministeriums: „Wenn ich die Fahrt ein Jahr vorher genehmigen muss, um Reisebuchungen durchführen zu können, kann ich das nur im Vertrauen darauf machen, dass das Land mir genügend Reisemittel zur Verfügung stellt.“
Ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Erstattung der Reisekosten ist übrigens rechtlich nicht zulässig. Die Schulleitung darf eine Fahrt nur genehmigen, wenn die Dienstreisekosten gedeckt sind. Trotzdem will die Schulleiterin die Genehmigung im Sinne der Schülerinnen und Schüler nicht zurückziehen. „Mal sehen, was passiert.“
Verantwortlich: Bernd Schauer, 27.06.2023
Bernd Schauer
Geschäftsführer GEW Schleswig-Holstein
Legienstr. 22 – 24 / 24103 Kiel
Tel. 0431-5195-155
Mobil 0175-2622987