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Fünf Prozent mehr, mindestens 150,- Euro!
Bei der Tarifrunde 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geht es um die allgemeine Lohnerhöhung für rund eine Million Beschäftigte.
Fünf Prozent sind fair, weil die Beschäftigten die Schulen, Hochschulen, Kitas und sozialen Einrichtungen in der Krise am Laufen gehalten haben. Fünf Prozent sind nötig, weil die Lebenshaltungskosten stark ansteigen. Fünf Prozent sind sinnvoll, weil die Lohnpolitik der Krise nicht hinterhersparen darf und der öffentliche Dienst ein Vorbild sein muss.
Ein bisschen Klatschen reicht nicht!
Wieder einmal zeigt sich bei der aktuellen Tarifauseinandersetzung die mangelnde Qualität der Bundesländer als Arbeitgeber. Die Tarifgemeinschaft der Länder lehnt nicht nur alle strukturellen Forderungen der Gewerkschaften z.B. nach Verbesserungen bei den Eingruppierungen der Beschäftigten und nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an Universitäten pauschal ab. Beim Geld sind die Länder nicht bereit, die Preissteigerungsrate auszugleichen. Mit zunehmendem Realitätsverlust leugnet die Vertretung der Bundesländer die stark steigende Inflationsrate. Die dazu vorliegenden Zahlen aller Wirtschaftsinstitute seien angeblich übertrieben und müssten im Tarifstreit nicht berücksichtigt werden!
Durch diese Verweigerungshaltung drohen massive Reallohnverluste für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst!
Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen die Kosten der Corona Pandemie bezahlen sollen, während gleichtzeitig Aktienkurse und Dividenden wieder steigen und große Vermögen für unantastbar erklärt werden …. und die Unterschiede zwischen „denen da oben“ und dem großen Rest der Gesellschaft immer größer werden.
Die GEW und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes rufen deshalb in den nächsten Wochen ihre Mitglieder im Geltungsbereich des Länder-Tarifvertrags bundesweit zu Warnstreiks auf.
Ende November findet die dritte Runde der Verhandlungen statt. Bis dahin müssen die Arbeitgeber so viel Druck spüren, dass sie endlich ein gutes, wertschätzendes Angebot vorlegen!
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Wie Beamtinnen und Beamte im Tarifkonflikt und bei Streiks helfen können
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sich an den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst orientieren soll. Es geht also bei den Tarifauseinandersetzungen auch um die Besoldung der Beamt*innen! Zwar dürfen nach einem Urteil desBVerfG Beamtinnen und Beamte selbst nicht streiken, doch auch die beamteten Kollegen und Kolleginnen haben durchaus Möglichkeiten bei den Warnstreiks zu helfen:
Geht zu den Streikkundgebungen! Auch beamtete Lehrerinnen und Lehrer und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger können daran teilnehmen. Je mehr Menschen zu den Demonstrationen und Kundgebungen kommen, umso größer wird der Druck auf die Arbeitgeberseite.
Zeigt euch am Arbeitsplatz in den Schulen solidarisch mit den angestellten Kolleginnen und Kollegen, die ihr Streikrecht wahrnehmen. Damit der Streik nicht an Bedeutung verliert, können Beamtinnen und Beamte die Vertretung der streikenden Lehrerinnen und Lehrer verweigern. Sprecht darüber im Kollegium und mit der Schulleitung. Schon 1993 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer verfassungswidrig ist, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird.
Ein Streik von Lehrkräften hat zwangsläufig Konsequenzen für den Schulalltag, sonst wäre er zwecklos. Verteidigt die Kolleginnen und Kollegen, die stellvertretend auch für Euch im Arbeitskampf sind, gegen Vorwürfe von Seiten der Eltern, der Öffentlichkeit oder der Schulleitungen!
Weitere Informationen zum Tarifkonflikt bei der Bundes GEW