Offener Brief der GEW SH zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Landesverband Schleswig-Holstein



// Landesvorsitzende //

An den
Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein
Herrn Daniel Günther
Staatskanzlei
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Per Mail
Zur Kenntnis:
Finanzministerin Monika Heinold


Offener Brief zur Übertragung des Tarifergebnisses
auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Sehr geehrter Herr Günther,

ähnlich wie unsere Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wenden wir uns heute mit einem  Offenen Brief an Sie. Hintergrund ist die Entscheidung Ihrer Landesregierung, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für 14 Monate von der Einkommensentwicklung weitestgehend abzukoppeln. 
Erst zum 1. Dezember 2022 soll für diese Gruppe die Erhöhung der Versorgungsbezüge erfolgen. Das ist absolut inakzeptabel. Vor allem unter unseren direkt betroffenen Kolleginnen und Kollegen ruft Ihre Entscheidung Unmut und Empörung hervor. Die mit den Gewerkschaften vereinbarte Erhöhung um 0,6 Prozent zum 1. Juni 2022 ändert daran nichts. Denn das Land kommt als Dienstherr seiner Alimentationsverpflichtung gegenüber den Versorgungs-
empfängerinnen und -empfängern im Kern schlichtweg nicht nach.
Im November 2019 haben die Landesregierung und die Spitzenorganisationen einen Vertrag geschlossen, in dem es u.a. heißt: „Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird einen Gesetzentwurf vorlegen, der die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des nächsten Tarifabschlusses der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Gewerkschaften auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versor
gungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes vorsieht.“
Wir erwarten, dass die Landeregierung diesen Vertrag auch dem Sinn nach vollumfänglich erfüllt. Eine Entkopplung von Besoldung und Versorgung und die damit verbundene einseitige Benachteiligung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger lehnen wir ab.
Die Corona-Sonderzuwendung stellt für die aktiven Beamtinnen und Beamten auch eine Überbrückung des langen, 14-monatigen Zeitraums ohne prozentuale Erhöhung bei der Besoldung dar. Wir halten es für zwingend erforderlich, ebenso für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine Kompensation vorzusehen. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen sich schließlich darauf verlassen können, bei der Einkommensentwicklung nicht auf der Strecke zu bleiben.
In einem Video-Gespräch des DGB und seiner Gewerkschaften am 2. Dezember 2021 mit der Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Heinold sowie dem Chef der Staatskanzlei, Herrn Schröder zur Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurde seitens er Landesregierung keinerlei Kompromissbereitschaft signalisiert, wogegen sich der DGB und seine Gewerkschaften entschieden aussprachen.
Eine Einmalzahlung an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, auch reduziert auf die individuellen Versorgungsansprüche unter Steuerpflicht, wurde kategorisch abgelehnt. Auch unser Vorschlag, als Kompensation zumindest die Selbstbehalte für die Beihilfe für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger abzuschaffen, fand keine Zustimmung.
Die Verweigerungshaltung der Landesregierung stößt bei der GEW und ihren Mitgliedern auf scharfe Ablehnung. Die inhaltliche Abkehr beim vereinbarten Vertragstext, ob juristisch einwandfrei oder nicht, empfinden wir als unfair und völlig unangemessen. Wir erwarten von Ihnen und Ihrer Landesregierung Gesprächs- und Kompromissbereitschaft, damit wir nicht in einen unnötigen Konflikt geraten. Setzen Sie auf Dialog statt auf Konfrontation!


Für Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Astrid Henke

Landesvorsitzende der GEW Schleswig-Holstein
Legienstr. 22 / 24103 Kiel
Dezember 9th, 2021 by