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März 31st, 2021 by GEW

Presserklärung der GEW Schleswig-Holstein, 31.03.2021

 Kiel: Pünktlich zum Start der Osterferien hat heute das Bildungsministerium Pläne zur Einführung einer Testpflicht an den Schulen veröffentlicht. „In der ersten Stunde nach den Ferien soll es losgehen! Wieder einmal scheint das Ministerium aus seinen Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt zu haben. Wieder einmal stürzt das Bildungsministerium die Schulen in ein Organisationschaos und legt den Schulleitungen und Lehrkräften statt Wertschätzung für die geleistete Arbeit der letzten Monate ein paar  faule Ostereier in den Korb. Gut zwei Wochen nach dem „Macht mal“ kommt jetzt das „Macht Mal – aber bitte verpflichtend!“ Unterstützung? Fehlanzeige!“, kommentierte  die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke die Pressekonferenz der Bildungsministerin.

Grundsätzlich begrüßt die GEW, dass neben dem Personal an Schulen nun auch die Schüler*innen zwei Mal pro Woche ein Testangebot vom Land bekommen sollen. Und auch eine Testpflicht kann aus Sicht der GEW ein wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit an Schulen sein.

„Dass die Umsetzung nun voll und ganz den Schulen aufgeladen werden soll, ist ein Unding! Die Lehrkräfte haben mit Unterricht, Wechsel- oder Hybridunterricht und Prüfungen hinlänglich zu tun, nun sollen sie noch Testzentren für alle aus dem Boden stampfen.“ Während es in Bürgertestzentren gesondertes Personal und zusätzliche Räume gebe, sollen Lehrkräfte dies ungeschult und ungeschützt nebenbei erledigen, kritisiert die Gewerkschafterin die Ankündigungen der Bildungsministerin. „Zwei Wochen nach der Einführung freiwilliger Tests an Schulen mit ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern, sollen die Pläne wieder über den Haufen geworfen werden.  Jetzt heißt es: Klassenräume werden zu Testzentren, Lehrerinnen zu Testpersonal. Das geht so nicht!“

Aus Sicht der GEW brauchen Schulen dringend Unterstützung: in erster Linie Personal für die externe professionelle Durchführung der Test, aber auch geeignete Räume zum Testen – z.B. Zelte vor den Schulen. Hier sind auch die Schulträger gefordert für ihre Schulen Testmöglichkeiten zu schaffen oder zumindest zu unterstützen.

„Außer Ankündigungen und Erwartungen wird nichts seitens des Ministeriums organisiert. Viele Fragen sind weiter offen. Ungeklärt ist sowohl  das Vorgehen, wenn Kinder sich nicht testen lassen wollen, aber auch das Testangebot für Kinder mit Förderbedarf, die sich nicht selber testen können.“

Deutliche Kritik kommt von der GEW auch zur verpflichtenden Beaufsichtigung der Selbsttests durch Lehrkräfte. „Aus den Schulen kommen viele Rückmeldungen, dass die Selbsttestung durch Schüler*innen vielerorts nicht gut funktioniert oder sie zumindest sehr aufwändig betreut werden müssen. Solange es keine externe Unterstützung für Schulen gibt, sollten Schüler*innen mit einem größeren Unterstützungsbedarf – z.B. Grundschüler*innen – zuhause von den Eltern getestet werden. Das scheint uns auch pädagogisch am sinnvollsten!“, so Astrid Henke.

Verantwortlich: Astrid Henke
Landesvorsitzende GEW Schleswig-Holstein
Legienstr. 22 – 24
24103 Kiel

 

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März 30th, 2021 by GEW

Einladung für GEW-Mitglieder an Kita und Schule

„Selbstfürsorge in Pandemiezeiten“

Wie wir unsere innere Balance schützen können, Ressourcen stärken und den Blick nach vorne richten…

 

Liebe Segeberger GEW-Mitglieder,

unser GEW-Kreisvorstand möchte euch gerade in dieser anstrengenden Zeit eine Veranstaltung anbieten, die helfen kann, gut durch sie zu kommen und erstmal bis zu den Sommerferien fit zu bleiben.

Guckt mal, ob ihr euch mit diesem – auch für uns neuen – Format anfreunden könnt.

Diese Veranstaltung richtet sich an alle, die in der jetzigen Zeit etwas für sich und seine innere Balance tun wollen.

Wir treffen uns ab dem 20.4.21 an sieben Dienstagen um 20 Uhr für eine Stunde digital. In dieser Zeit erfahrt ihr, wie ihr mit mehr Selbstfürsorge durch diese fordernden Wochen der dritten Welle kommen werdet. Ihr erhaltet Tipps und Tricks und bekommt Arbeitsblätter, die euch, wenn ihr mögt, durch die Woche begleiten. So stärkt ihr Euch Tag für Tag in eurer Achtsamkeit, in eurer Selbstwertschätzung und in eurer Selbstakzeptanz.

Damit auch Eltern, die im Moment besonders belastet sind, gut teilnehmen können, haben wir uns statt eines Fortbildungstages für kleine, bewältigbare Häppchen entschieden, die Ihr dann immer dienstags abends präsentiert bekommt und die Euch anregen sollen, über die Woche kleine Dinge anders zu machen – bis es am nächsten Dienstag die nächsten kleinen Häppchen gibt.

Thurid Holzrichter, Mutter dreier kleiner Kinder, die für die Segeberger GEW schon lange richtig gute Veranstaltungen macht, wird uns durch die Dienstage führen. Sie ist Diplom-Psychologin und leitet das Netzwerk HOLZRICHTER-BERATUNGEN seit 2010. In diesem Zusammenhang berät sie mit ihrem Team deutschlandweit Schulen und Kitas zu Themen wie Gesundheit, Wohlbefinden, Kommunikation und Veränderungen. Sie hat zwei Fachratgeber zum Thema Selbstfürsorge im Verlag an der Ruhr geschrieben und kennt sich bestens mit den Belastungen von Kita- und Lehrkräften aus und hat in ihrer Arbeit zahlreiche praktische Hilfestellungen entwickelt, mehr Selbstfürsorge in den Tag zu integrieren.

Wenn ihr teilnehmen wollt, meldet euch bitte unter duggen[at]gew-sh.de an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt werden muss, geht es der Reihenfolge der Anmeldungen nach.

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März 30th, 2021 by GEW

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März 29th, 2021 by GEW

Liebe Kolleg:innen,

auf den letzten Onlinekonferenzen der GEW KV Segeberg  mit den Vertrauensleuten an den Schulen des Kreises wurde deutlich, dass bei vielen Fragen zu Corona und Schule Unklarheiten und Beratungsbedarf herrscht. Dies liegt zum großen Teil auch an der katastrophalen Informationspolitik des Bildungsministeriums. Teilweise scheinen sich Formulierungen in der Vielzahl der Erlasse und Verordnungen zum Thema Corona zu widersprechen, teilweise werden Entscheidungen nicht öffentlich kommuniziert bzw. mündliche Zusagen des Ministerin an die GEW nicht an die Schulämter und Schulaufsichtsbeamt:innen  weitergegeben. Deshalb agieren leider auch Schulleitungen in diesen Situation nicht immer souverän und sinnvoll.

Wir haben uns als Kreisverband deshalb entschieden eine FAQ (Sammlung von häufig gestellten und wichtigen Fragen) zum Thema Corona/Covid-19 zusammenzustellen und euch rechtliche Tipps und Antworten auf diese Fragen zu geben. Ergänzt wird die Sammlung durch die Positionen der GEW KV Segeberg zu einzelnen Fragen und Problembereichen.

Unsere Corona FAQ soll weiter wachsen. Also schickt uns eure Fragen an gew-se[at]email.de, wir suchen dann nach den richtigen Antworten!

Fragen zum Impfschutz für Lehrer:innen

Frage: Wir arbeiten an einem Verbundsystem zwischen Grundschule und Sekundarstufenschule (GMS oder GYM). Unsere Schulleitung teilt Impfberechtigungsscheine nur an die Grundschulkolleg:innen aus, die Sekundarstufenlehrkräfte erhalten keine. Wir machen aber gemeinsame Aufsichten, sitzen im gemeinsamen Lehrerzimmer usw. und leisten auch Vertretungen in beiden Stufen. Verhält sich die Schulleitung richtig?

Antwort: Die Corona VO kann man so interpretieren, auch Schulräte im Kreis verbreiten dies so. Aber es gibt eine klare Zusage der Ministerin an die Landes GEW, dass diese Regelung von den Schulleitungen sehr großzügig ausgelegt werden kann. Es gibt im Kreis bereits mehrere Schulen, an denen allen Lehrkräften ein Impfberechtigungsschein zur Verfügung gestellt wurde.

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Frage: Warum werden eigentlich nur die Erzieher:innen an den KITAS und die Grundschullehrkräfte geimpft und nicht auch die Lehrkräfte der anderen Schularten?

Antwort: In der Corona Information 024 vom 25.03.2001 steht: „Die Impfung der Lehrkräfte an Grundschulen und Förderzentren basiert auf einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, das auf Basis der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) eine Reihenfolge der Impfungen in Gestalt einer Priorisierung verfügt hat. Dabei wurde berücksichtigt, dass derzeit noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Menschen ein Impfangebot unterbreiten zu können. Diese Rechtsverordnung ist bindend für das Handeln der schleswig-holsteinischen Landesregierung“.

Position der GEW Segeberg: Es handelt sich um eine politische Entscheidung, die wie so viele zum Thema Covid-19 schwer nachvollziehbar ist. Grundsätzlich sind wir als GEW Kreisverband der Meinung, dass, wenn alle Schule so lange wie möglich geöffnet bleiben sollen, die Impfung aller Lehrkräfte aller Schularten eine Grundvoraussetzung ist. Die Vorstellung, dass 5./6. Klässer:innen oder Schülerinnen und Schüler der 7. bis 10. Klassen der weiterführenden Schulen sich selbstverständlich an Hygenieregeln usw. halten oder nicht ansteckend sind, zeugt von einer erstaunlichen Weltfremdheit und Schulferne der Personen, die solche Bestimmungen erlassen. In anderen Bundesländern haben bereits alle Lehrkräfte ein Impfangebot bekommen. Im Übrigen sind bundesweit auch andere Berufsgruppen, die ebenfalls als „systemrelevant“ gelten, bereits geimpft worden.

Fragen zum Verhalten bei Corona Erkrankungen an den Schulen

Frage: Bei uns an der Schule ist eine Lehrkraft beim Covid-19 Schnelltest positiv getestet worden und wartet jetzt auf ihr PCR Testergebnis. Muss sie in der Zwischenzeit zum Dienst in der Schule  anwesend sein?

Antwort: Nach einem positiven Schnelltestergebnis muss sich die Lehrkraft sofort in Quarantäne begeben und darf die Schule erst nach Vorliegen einer negativen Testung wieder betreten.

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Frage: An unserer Schule/Einrichtung gibt es akute Covid-19 Fälle im Kollegium oder unter den Schüler:innen. Eine Lehrkraft gehört zur Hochrisikogruppe. Wie muss die Schulleitung jetzt vorgehen.

Antwort: Die Schulleitung sollte die betroffene Lehrkraft sofort in Homeoffice schicken und die Betriebsärztin Frau Peinicke informieren. Diese wird dann die Schulleitung beraten, bzw. die Homeoffice-Anordnung bestätigen.

Position der GEW Segeberg: Kolleg:innen, die ein höheres Risiko haben, an schweren CoVid-19-Verläufen zu erkranken sollten grundsätzlich Wahl haben, ob sie ihren Dienst in Distanz- oder Präsenzunterricht versehen. Die weitgehend pauschal erfolgte Ablehnung von ärztlichen Attesten, die Lehrkräfte mit hohem Covid-19 Risiko im vergangenen Jahr eingereicht hatten, durch den betriebsärztlichen Dienst des Landes, kritisieren wir nach wie vor scharf. Mittlerweile ist deutlich geworden, dass Schulen und Kitas sich sehr wohl zu Covid-19 Hotspots entwickeln können. Von praktisch allen Schulen im Kreis haben wir inzwischen Berichte über Covid-19 Erkrankungen erhalten.

 Fragen zu den Testungen der Schüler:innen

Frage: Unsere Schulleitung bestimmt Lehrkräfte, die nachmittags oder vor dem Unterricht die Testungen der Kinder an unserer Schule durchführen sollen. Darf sie das?

Antwort: Lehrkräfte dürfen keine Testungen durchführen. Die Schüler:innen müssen den Test grundsätzlich selbst durchführen. Werden Lehrkräfte außerhalb der Unterrichtszeit zur Aufsicht von Testungen verpflichtet, unterliegt dies nach Auffassung der GEW Segeberg der Mitbestimmung des ÖPR der jeweiligen Schule, der diese Mehrarbeit ablehnen sollte.

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Frage: Darf die Schulleitung von einer Kolleg:in, die aus gesundheitlichen Bedenken die Organisation der Selbsttests der Schüler:innen nicht durchführen will,  verlangen, dass sie dann gefälligst darum kümmern soll, eine andere Lehrkraft zu finden, die dies übernimmt?

Antwort: Lehrkräfte führen keine Testungen durch. Lehrkräfte beaufsichtigen ggf. ihre Lerngruppe bei den Testungen. Dabei muss gesichert sein, dass alle Corona Hygienevorschriften eingehalten werden.

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Frage: Testungen werden bei uns am Nachmittag, außerhalb des Unterrichts durchgeführt. Lehrkräfte beaufsichtigen dabei die Schüler:innen. Handelt es sich dabei um zu bezahlende Mehrarbeit?

Anwort:  Aus der Corona-Information Nr. 023: [..]Das Aufsichtspersonal – insbesondere Eltern, Lehrkräfte oder auch weiteres schulisches Personal – ist nur für die  Beaufsichtigung der Testdurchführung anwesend. Ehrenamtliche Testhelferinnen und Testhelfer werden durch die Schule über die Verschwiegenheitspflicht sowie Mitwirkungspflichten belehrt und unterzeichnen vor Aufnahme der Testaufsicht die als Anlage beigefügte Belehrung.  […]

Position der GEW Segeberg: Wir sind der Auffassung, dass Zeiten der Testbeaufsichtigung, die außerhalb der Unterrichtszeit liegen, Mehrarbeit sind. Aus der obigen Corona Information ist nicht ersichtlich, dass Lehrkräfte bei Testungen außerhalb der Schulzeit anwesend sein müssen. Eine eventuelle Verpflichtung von Lehrkräften unterliegt nach Meinung der GEW Segeberg der Mitbestimmung des ÖPR der jeweiligen Schule (MBG SH §51).

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Frage: Bei uns an der Schule nehmen nur wenige Schüler:innen an den Covid-19 Selbsttest teil, da sie Angst haben bei einem positiven Testergebnis Abschlussprüfungen zu verpassen. Können wir sie anweisen, sich zu testen.

Antwort:  Aus der Corona-Information Nr. 23: […] Da die Teilnahme an den Selbsttests auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schülern keine Konsequenzen. Ich bitte Sie mit Ihren Lehrkräften in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass aus der möglichen NichtTeilnahme von Schülerinnen und Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der  Elternschaft. Vereinbarungen jedweder Art innerhalb der Schulgemeinschaft zum Umgang mit den Selbsttests sind nicht zulässig. […]] Das Testangebot ist freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler das Testangebot nicht in Anspruch nehmen, so ergeben sich daraus keine Konsequenzen. […]

Position der GEW Segeberg: Grundsätzlich ist eine umfassende, regelmäßige (tägliche) Testung der Schüler:innen sinnvoll, will man einen wirksamen Schutz der Kinder, der Lehrkräfte und der anderen Mitarbeiter:innen an den Schulen erreichen. Die Umsetzung einer Testpflicht muss aber klar geregelt werden. Problematisch ist dabei besonders die Kontrolle der Testungen. Diese kann nicht von den Lehrkräften geleistet werden.

Fragen zur Hygenieregeln und Maskenpflicht

Frage:  Kann ich verlangen, dass alle Schüler:innen während der anstehenden schriftlichen Abschlussprüfungen eine Schutzmaske aufsetzen?

Antwort: Nein. Das ist geregelt in  §5 der SchulenCoronaVO:

  • 5 Erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 15. März bis zum 11. April 2021

    (1) In der Zeit vom 15. März bis zum 11. April 2021 gilt eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wie folgt: für Schülerinnen und Schüler entfällt die Ausnahme von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterrichtsraum gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1; sie sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur dann ausgenommen, wenn bei Abschlussprüfungen, bei mehr als zwei Zeitstunden umfassenden schriftlichen Leistungsnachweisen und bei mündlichen Vorträgen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird;

Position der GEW Segeberg: Wir gehen davon aus, dass Schüler:innen schon aus eigenem Interesse auch während der Prüfungen nicht auf das Tragen von MNB verzichten werden. In der Verordnung heißt es ja : „…von der Pflicht […] befreit“. Was nicht gleichzusetzen ist mit „…müssen keine MNB tragen.“. Hier sollte nach Auffassung der GEW Segeberg im Vorfeld ausführlich mit den Prüflingen erörtert werden, warum das Tragen auch während der Prüfung sinnvoll ist.

 Sonstige Fragen

Frage: Warum gibt es an den Schulen keine Luftreinigungsgeräte?

Antwort: Vermutlich, weil die Schulträger für solche Geräte keine Mittel im Haushalt eingestellt haben. Würden sie vom Ministerium vorgeschrieben, müsste dieses auch die Kosten dafür tragen. Das Bildungsministerium allerdings teilt die Auffassung des Umweltbundesamtes zu Luftreinigern, nach der der Einsatz von Luftreinigern in Schulen nur in Ausnahmefällen sinnvoll sei.

Position der GEW Segeberg: Die GEW Segeberg vertritt die Meinung, dass Luftreinigungsanlagen eine sinnvolle Ergänzung der Lüftungs- und Hygienekonzepte der Schulen sind. Verschiedene Studien renommierter Universitäten und wissenschaftlicher Institute weisen nach, dass die Viruslast durch Aerosole mithilfe von entsprechenden Geräten signifikant gesenkt werden kann und positionieren sich deutlich anders als das Umweltbundesamt. Siehe dazu z.B. : Studie des Uniklinikums Münster mit der Firma HYBETA  und  Goethe Universität Frankfurt (Originalpreprint) oder Universität der Bundeswehr München

Wir sind der Meinung, dass in diesem Bereich schon viel zu lange (aus Kostengründen?!) nicht ausreichend gehandelt wurde und fordern den sofortigen Einsatz von geeigneten Luftreinigungsgeräten in Klassenräumen.

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 Frage: Kann ich mein geplantes Sabbatjahr wegen der Corona-Pandemie verschieben?

Antwort: Anträge auf Verschiebung des Sabbatjahres werden vom Ministerium regelmäßig abgelehnt. Das ist (leider) erlasskonform, denn das Sabbatjahr für Lehrkräfte (im Beamtenverhältnis) ist ein Teilzeitmodell, bei dem man sich auf die jeweilige Teilzeitregelung gemäß gewähltem Modell festlegt. Änderungen sind nicht möglich. (vgl. Erlass Sabbatjahr)

Die GEW setzt sich für flexiblere Regelungen ein. 

Eine Rückabwicklung des Sabbatjahres vor Eintritt in die Freistellungsphase kann auf Antrag aus wichtigem Grund möglich sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass damit erhebliche finanzielle Nachteile verbunden sein können, da Steuernachzahlungen fällig werden. Bei einem Antrag auf Rückabwicklung des Sabbatjahres ist der HPR-L in der Mitbestimmung. 

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März 24th, 2021 by GEW

Presserklärung der GEW Schleswig-Holstein, 24.März 2021

Kiel: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes macht sehr deutlich, dass die Streichung  des Weihnachtsgeldes für die Beamten in Schleswig-Holstein nicht nur politisch falsch, sondern darüber hinaus auch nicht rechtmäßig war. Das ist in dieser Klarheit eine klatschende Ohrfeige für das Land. Die Streichung war ein ungerechtes Notopfer und ein nicht gerechtfertigter Einschnitt in die Besoldung.“, kommentierte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke die gestrige (23.03.2021) Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes.

Die GEW hatte Klagen mehrerer GEW-Mitglieder gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahre 2007 unterstützt. Mit Hilfe der DGB-Rechtschutz GmbH wurde zuletzt in vier Musterklagen Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes eingelegt. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat nun entschieden, dass die Besoldung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte im Jahre 2007 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Diese Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.

Aus Sicht der GEW mache die Entscheidung sehr deutlich, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes nicht rechtmäßig war. Das Oberverwaltungsgericht stellt in der Begründung fest: „Das beklagte Land vermochte die damit gegebene Vermutung einer evident unzureichenden Besoldung nicht zu widerlegen. […] Ganz im Gegenteil sei es nicht angängig, den Beamten des Landes allein aus haushalterischen Gründen ein derart einseitiges Sonderopfer aufzuerlegen. Dies zeuge nicht von einem schlüssigen Gesamtsparkonzept.“

„Die Entscheidung des OVG ist für die GEW ein großer Erfolg. Wir haben über ein Jahrzehnt gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes protestiert und auch gerichtlich einen langen Atem bewiesen. Wir blicken nun zuversichtlich und gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Land ist in der Pflicht, für eine rechtmäßige Alimentation in Schleswig-Holstein zu sorgen.“, bewertet Astrid Henke abschließend.

Info: Im bundesweiten Vergleich liegt Schleswig-Holstein bei der Besoldung mittlerweile auf einem der letzten Plätze, wie im DGB-Besoldungsreport 2020 nachzulesen ist. 2007 Jahren strich das Land Schleswig-Holstein den Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein das Weihnachtsgeld.

Verantwortlich: Astrid Henke

 

Bernd Schauer, Geschäftsführer GEW Schleswig-Holstein

Legienstr. 22 – 24, 24103 Kiel

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März 23rd, 2021 by GEW

Wie auch schon in der Vergangenheit werden in der Corona Pandemie vom Bildungsministerium kurzfristig Verordnungen und Beschlüsse bekanntgegeben. Organisation und Durchführung der beschlossenen Maßnahmen werden dann einfach auf die Schulleitungen und Lehrkräfte des Landes abgeschoben. Auch wenn das nun verkündete regelmäßige (Selbst-)Testen der Schülerinnen und Schüler ein Schritt in die richtige Richtung ist, müssen jedoch für eine erfolgreiche Durchführung dieser Tests die Bedingungen dafür stimmen. Hier sind noch viele Fragen offen! Deshalb hat  sich die GEW Fachgruppe Grundschulen im folgenden offenen Brief an die Bildungsministerin, Frau Prien, gewandt:

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Sehr geehrte Frau Prien,

landauf landab machen sich erfahrene Grundschullehrer*innen intensiv Gedanken zu den Selbsttests an ihren Schulen.

Grundsätzlich sehen wir das Testen der Schüler*innen als sinnvoll und gut an, die geplante Durchführung stößt jedoch auf größte Schwierigkeiten

  • Wir haben daher ein paar Fragen an Sie!
  • Woher nehmen wir die großen Räume für die Selbsttests?
  • Wer verändert die Buspläne, damit die Kinder sich vor oder nach dem Unterricht selbst testen können?
  • Wer organisiert den Arbeitsschutz (Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel usw.) der Testhelfer?
  • Wer sucht mit verzweifelten Kindern verloren gegangene Einverständniserklärungen?
  • Welches Personal leitet die Kinder an? (Ärzte aus unserer Elternschaft meinen, dass ein Erwachsener eventuell zwei bis drei Kinder anleiten könnte.)
  • Wer sorgt für desinfizierte Spiegel, damit die Kinder ihr Nasenloch finden können?
  • Wie wird Kindern mit Orientierungsproblemen, Verhaltensproblemen und motorischen Defiziten beim Testen geholfen?
  • Wer tröstet überforderte Kinder?
  • Wer wischt ausgeschüttete Flüssigkeiten auf?
  • Wer beaufsichtigt die Schüler*innen beim Warten auf das Testergebnis? Dürfen sie den Testort verlassen?
  • Wie gewährleistet man in dem Fall die richtige Zuordnung Test-Kind?
  • Wer entsorgt die Tests?
  • In welchen Räumen bleiben positiv getestete Kinder (kohortengetrennt) und wer beaufsichtigt sie? Wer versucht inzwischen die Eltern zu erreichen?
  • Wie erklärt man der Klasse, dass ein Kind positiv getestet wurde, ohne es zu stigmatisieren?
  • Wer entsorgt die Tests?
  • Wer desinfiziert alles im Anschluss?

Die Durchführung der Tests ist organisationsaufwändig und benötigt für alle diese Aufgaben zusätzliches Personal. Nur auf Freiwillige zu bauen, reicht nicht aus!

Wir fordern

  • Bereitstellung von geeigneten Räumen
  • Bereitstellung von zusätzlichem Personal
  • Bereitstellung von benötigtem Material, nicht nur den Test-Kits
  • Ausgleich der Mehrarbeit
  • Entlastung unserer Schulleitungen
  • A13 sofort!

Ihre Fachgruppe Grundschulen der GEW

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März 19th, 2021 by GEW

ONLINE-VERANSTALTUNG MIT DEM DGB
Duale Ausbildung sichern – gerade jetzt!

Zukunftstalk zur Beruflichen Bildung mit 
Ingo Schlüter, stv. Vorsitzender DGB Nord
Astrid Henke, GEW-Landesvorsitzende
Gudrun Harries, Vors. GEW-Fachgruppe Berufsb. Schulen

Am 19.04.2021 von 16-18:00 Uhr

DGB und GEW setzten sich gemeinsam für eine starke berufliche Bildung ein.
Auf unserer Online-Veranstaltung geben wir einen Überblick über die aktuelle
Situation der Beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein. Gemeinsam mit euch
wollen wir über gewerkschaftliche Forderungen und Positionen zur Stärkung der
beruflichen Bildung diskutieren, z. B. darüber wie die Herausforderungen
, durch die
Corona-Pandemie, gemeistert werden können.


Anmeldungen sind bis zum 15.04.2021 unter info[at]gew-sh.de möglich. Die Veranstaltung
ist offen für alle, auch Nicht GEW-Mitglieder können sich gerne anmelden und gemeinsam mit uns diskutieren.

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März 18th, 2021 by GEW

Kiel – Schülerinnen und Schüler sollen jetzt endlich in großer Zahl getestet werden. Das ist ein Fortschritt, obwohl Tests natürlich keine Impfungen ersetzen. Aber wieder einmal werden die Schulen vom Bildungsministerium bei der Umsetzung hängen gelassen, kritisiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

„Die Organisation der Testungen durch das Bildungsministerium geht auf keine Kuhhaut. Es reicht einfach nicht, ein zweiseitiges Schreiben mit der Anweisung zu verschicken: Jetzt macht mal!“, übte die Landesvorsitzende Astrid Henke deutliche Kritik. „Es gehört weder zu den Aufgaben von Schulleitungen, aus einer Aula eine „Teststraße“ zu machen, noch die Tests aus der Kreisstadt zu holen. Auch Lehrkräfte sind keine Testhelfer.“ Wenn die Testungen bei allen Problemen halbwegs klappen sollten, brauche es zusätzliche Kräfte oder Freiwillige, die für ihre Aufgaben instruiert würden.

Sie könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Bildungsministerium die Herausforderungen nicht überblicke, die mit der Umsetzung der Testungen für die Schulen verbunden seien, so die GEW-Landesvorsitzende. Je kleiner die Kinder, desto schwieriger sei es. „Die Verantwortlichen scheinen ein Bild von Kindern vor Augen zu haben, die brav und geduldig Schlange stehen, warten bis sie an der Reihe sind und dann geschickt mit den Test-Kits hantieren. Was aber, wenn Kinder anfangen zu heulen, weil sie sich nicht in der Nase rumstochern wollen? Wer tröstet sie?“

Verantwortlich: Bernd Schauer, 18.03.2021

Bernd Schauer
Geschäftsführer GEW Schleswig-Holstein
Legienstr. 22 – 24. 24103 Kiel

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Zum selben Thema eine kurze Stellungnahme eines Kollegen:

„Warum müssen sich jetzt noch die Schulen darum kümmern, wie die „Selbsttests“ durchzuführen sind? Dafür werden Vertretungsstunden aufgerufen und Unterricht muss ausfallen, UND Kollegen müssen natürlich wieder das Ganze übernehmen. Wer glaubt denn ernsthaft, dass alle Sek I Schüler das alleine hinbekommen, wenn sogar schon die „Kurzanleitung“ 3 Seiten lang ist und 15 Arbeitsschritte umfasst? Das hat zur Folge, dass wieder Kollegen entweder mit Kindern ohne Maske in einem Raum sind, oder irgendwie versuchen müssen die Angelegenheit nach draußen zu verlagern. Da wirkt es wirklich ein wenig verhöhnend, wenn das Ding „Selbsttest“ heißt. Es wird einfach wieder einmal eine weitere Aufgabe auf den großen Berg mit draufgeworfen.“

 

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März 9th, 2021 by GEW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf dem gestrigen Online-Treffen mit GEW Vertrauensleuten im Kreis Segeberg haben sich die Teilnehmenden dafür ausgesprochen, bald noch so eine Veranstaltung zu machen, da es viel zu berichten und diskutieren gab.

Daher laden wir euch zum 3. Mal zu einer Videokonferenz per Zoom einzuladen.

Das wollen wir am Montag, 22.3.21 von 16:30 bis ca. 18:00 Uhr machen.

Inhaltlich wollen wir wieder einen allgemeinen Austausch vor allem über eure derzeitige Situation und die Arbeitsbedingungen an eurer Schule gehen. Und wir vom Kreisvorstand können euch Infos über GEW-Aktivitäten auf Landesebene geben.

Wenn ihr konkrete Anliegen/Fragen/Wünsche habt, lasst es mich gern vorher wissen; dann bereiten wir uns schon mal darauf vor.

Ich hoffe, viele von euch können mitmachen!

Bitte meldet euch dann per Mail bei mir an (duggen[at]gew-sh.de)  und dann bekommt ihr vor der Sitzung die entsprechenden Zugangsdaten für die Videokonferenz.

Gruß,

Sabine

(für den Kreisvorstand)

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März 7th, 2021 by GEW

Lass dich nicht einschüchtern!

Immer wieder werden Menschen im Internet bedroht, wenn sie sich öffentlich beispielsweise für Geflüchtete positionieren. Dabei nutzen rechte Akteur*innen das Internet gezielt, um ihre politischen Gegner*innen einzuschüchtern. Im Netz verlaufen die Grenzen zwischen rechten
Bedrohungen, politischen Shitstorms und Hate Speech oft fließend.

In diesem Online-Seminar wollen wir uns zusammen diesem Phänomen annähern und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene und deren soziales Umfeld aufzeigen.

Leitung: Dr. Kai Stoltmann (Zebra*)
Moderation: Christian Graap (GEW)
Wann?
Am Mittwoch, 17.03.2021 von 17.00 – 18.30 Uhr
Online über die Videoplattform zoom

Anmeldungen sind bis zum 14.03.2021 unter info[at]gew-sh.de möglich.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit
Zebra (*Zentrum für Betroffene rechter Angriffe), das im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein die Opfer von rassistischer, antisemitischer und rechter Gewalt unterstützt) und dem Wilhelm-Strech-Fonds für Toleranz und Solidarität e.V. statt

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