Zu diesem Themenbereich hat der GEW-Kreisverband Segeberg nach Norderstedt eingeladen und über 60 Personen sind gekommen. Das Thema scheint auf großes Interesse zu stoßen.
Durchgeführt haben die Veranstaltung Matthias Heidn und
Christian Steenbuck. Sie wiesen gleich zu Beginn darauf hin, dass sie keine
Rechtsberatung machen, sondern Informationen über
die Rechtslage und Gerichtsentscheidungen zu diversen Sachverhalten lieferten
und dies anhand von Beispielen aus dem schulischen Alltag anschaulich machten.
Inhaltlich ging es u.a. um das
Ein- oder Aussperren von Schülern,
den Toilettengang, die Intervention bei körperlichem
Einsatz, das Nachsitzen, die Strafarbeit oder ob man die Klasse zuschließen darf, um die Schüler nicht rausgehen zu
lassen. Es ging auch um den Umgang mit Smartphones in verschiedenen Kontexten,
das Züchtigen von Schülern und entwürdigende Handlungsweisen.
Da es immer
Einzelfallentscheidungen sind, die die Gerichte treffen, kann man sich nur am
allgemein gültigen
Rechtsrahmen orientieren. Also: Persönlichkeitsrecht,
Menschenwürde,
Menschenrechte, Recht auf gewaltfreie Erziehung und körperliche Unversehrtheit bilden den
Rechtsrahmen. Und an Gesetzen sind besonders zu beachten: das Grundgesetz, das
Bürgerliche
Gesetzbuch, das Strafrecht, das Schulgesetz und auch die UN
Menschenrechtscharta.
Klare Aussagen konnten die
Referenten zu einigen „No-goes“ machen: Toilettengang
verhindern, Züchtigung,
entwürdigende Maßnahmen, Kollektivstrafen,
Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte.
Ansonsten gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Es wurden Empfehlungen
diskutiert, die den Lehrkräften
– und auch den Schülerinnen und Schülern – mehr
Handlungssicherheit bringen können:
Die Schulen sollen Konzepte machen, Schulkonferenzbeschlüsse herbeiführen,
sollen in den Klassen und auf Lehrerkonferenzen diskutieren und konsequent den §25 Schulgesetz anwenden. Über Vorfälle, bei denen Gewalt im
Spiel ist, sollen die Schulleitung, die Schulaufsicht und gegebenenfalls auch
die Polizei informiert werden. Unterstützung
bieten u.a. KreisfachberaterInnen für
Erziehungshilfe, das IQSH, die SchulsozialarbeiterInnen und SchulpsychologInnen.
Mit einem guten Konzept und guter Präventionsarbeit
können schon im
Vorfeld viele Konfliktsituationen vermieden werden.
Am Ende der Veranstaltung wurde
deutlich, dass wir es mit einem enorm komplexen Themenbereich zu tun haben und
es keine Garantie für
bestimmte Ausgänge
gibt. Daher wurde herausgestellt, dass es auch aus diesem Grund wichtig ist,
Mitglied der GEW zu sein und man sich jederzeit an die Landesstelle für Rechtsschutz wenden kann
und dort gut beraten und juristisch begleitet wird.
Sabine Duggen, 20.3.19