Was dürfen Lehrkräfte? Wie verhalte ich mich richtig?

Zu diesem Themenbereich hat der GEW-Kreisverband Segeberg nach Norderstedt eingeladen und über 60 Personen sind gekommen. Das Thema scheint auf großes Interesse zu stoßen.

Durchgeführt haben die Veranstaltung Matthias Heidn und Christian Steenbuck. Sie wiesen gleich zu Beginn darauf hin, dass sie keine Rechtsberatung machen, sondern Informationen über die Rechtslage und Gerichtsentscheidungen zu diversen Sachverhalten lieferten und dies anhand von Beispielen aus dem schulischen Alltag anschaulich machten.

Inhaltlich ging es u.a. um das Ein- oder Aussperren von Schülern, den Toilettengang, die Intervention bei körperlichem Einsatz, das Nachsitzen, die Strafarbeit oder ob man die Klasse zuschließen darf, um die Schüler nicht rausgehen zu lassen. Es ging auch um den Umgang mit Smartphones in verschiedenen Kontexten, das Züchtigen von Schülern und entwürdigende Handlungsweisen.

Da es immer Einzelfallentscheidungen sind, die die Gerichte treffen, kann man sich nur am allgemein gültigen Rechtsrahmen orientieren. Also: Persönlichkeitsrecht, Menschenwürde, Menschenrechte, Recht auf gewaltfreie Erziehung und körperliche Unversehrtheit bilden den Rechtsrahmen. Und an Gesetzen sind besonders zu beachten: das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafrecht, das Schulgesetz und auch die UN Menschenrechtscharta.

Klare Aussagen konnten die Referenten zu einigen „No-goes“ machen: Toilettengang verhindern, Züchtigung, entwürdigende Maßnahmen, Kollektivstrafen, Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Ansonsten gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Es wurden Empfehlungen diskutiert, die den Lehrkräften – und auch den Schülerinnen und Schülern – mehr Handlungssicherheit bringen können: Die Schulen sollen Konzepte machen, Schulkonferenzbeschlüsse herbeiführen, sollen in den Klassen und auf Lehrerkonferenzen diskutieren und konsequent den §25 Schulgesetz anwenden. Über Vorfälle, bei denen Gewalt im Spiel ist, sollen die Schulleitung, die Schulaufsicht und gegebenenfalls auch die Polizei informiert werden. Unterstützung bieten u.a. KreisfachberaterInnen für Erziehungshilfe, das IQSH, die SchulsozialarbeiterInnen und SchulpsychologInnen. Mit einem guten Konzept und guter Präventionsarbeit können schon im Vorfeld viele Konfliktsituationen vermieden werden.

Am Ende der Veranstaltung wurde deutlich, dass wir es mit einem enorm komplexen Themenbereich zu tun haben und es keine Garantie für bestimmte Ausgänge gibt. Daher wurde herausgestellt, dass es auch aus diesem Grund wichtig ist, Mitglied der GEW zu sein und man sich jederzeit an die Landesstelle für Rechtsschutz wenden kann und dort gut beraten und juristisch begleitet wird.

Sabine Duggen, 20.3.19

April 5th, 2019 by