Sparpaket auf Kosten der Beschäftigten

26.09.2024 DGB Nord:

Entwurf des Landeshaushaltes: Sparpaket trifft auch die Beschäftigten

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 24. September 2024 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Haushaltsentwurf sieht zahlreiche Einsparungen in verschiedenen Bereichen vor. Diese betreffen auch die Beschäftigten des Landes.

Kürzungen bei der Besoldung oder Versorgung sieht der Haushaltsentwurf nicht vor. Das bereits am 19. Juli 2024 im Landtag verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 bleibt unberührt. Auch auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten werden die Maßnahmen keine Auswirkungen haben.

Kürzungen in der Beihilfe

Im Bereich der Beihilfe sind jedoch Einsparungen geplant. Drei konkrete Maßnahmen sollen zu einem Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 6,2 Millionen Euro führen:

  1. Der jährliche Selbstbehalt für Beamtinnen und Beamte wird gestaffelt nach Besoldungsgruppen erhöht. Der gestaffelte Aufwuchs fängt bei 20,00 Euro für die Besoldungsgruppen A10 bis A11 an (Selbstbehalt ab 2025: 160,00 Euro) und steigt bis auf 150 Euro für die höchsten Besoldungsgruppen (Selbstbehalt ab 2025: 710,00 Euro).
  2. Heilpraktikerleistungen sollen künftig von der Beihilfefähigkeit generell ausgeschlossen werden.
  3. Die Beihilfefähigkeit von Brillengestellen gilt ab 2025 ausschließlich für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist noch offen. Ein entsprechender Gesetzes- oder Verordnungsentwurf liegt dem DGB noch nicht zur beamtenrechtlichen Beteiligung vor. Der DGB und seine Gewerkschaften werden im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung die vorgesehenen Kürzungen ablehnen.

Keine Entnahme aus dem Versorgungsfonds im Jahr 2025

Überraschend sieht der von der Landesregierung beschlossene Haushaltsentwurf keine Entnahme im Jahr 2025 aus dem Versorgungsfonds mehr vor. Dies ist zu begrüßen. Allerdings werden die weiteren Zuführungen zu dem Fonds ausgesetzt. Dies wird vom DGB und seinen Gewerkschaften ebenfalls kritisch bewertet, handelt es sich doch bei den Zuführungen größtenteils um einen unfreiwilligen Verzicht der Beamtinnen und Beamten auf frühere Anpassungen der Besoldung und Versorgung. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch diese Kritik im Rahmen des kommenden Beteiligungsverfahrens deutlich machen.

Oktober 2nd, 2024 by