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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 24. September 2024 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Haushaltsentwurf sieht zahlreiche Einsparungen in verschiedenen Bereichen vor. Diese betreffen auch die Beschäftigten des Landes.
Kürzungen bei der Besoldung oder Versorgung sieht der Haushaltsentwurf nicht vor. Das bereits am 19. Juli 2024 im Landtag verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 bleibt unberührt. Auch auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten werden die Maßnahmen keine Auswirkungen haben.
Kürzungen in der Beihilfe
Im Bereich der Beihilfe sind jedoch Einsparungen geplant. Drei konkrete Maßnahmen sollen zu einem Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 6,2 Millionen Euro führen:
Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist noch offen. Ein entsprechender Gesetzes- oder Verordnungsentwurf liegt dem DGB noch nicht zur beamtenrechtlichen Beteiligung vor. Der DGB und seine Gewerkschaften werden im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung die vorgesehenen Kürzungen ablehnen.
Keine Entnahme aus dem Versorgungsfonds im Jahr 2025
Überraschend sieht der von der Landesregierung beschlossene Haushaltsentwurf keine Entnahme im Jahr 2025 aus dem Versorgungsfonds mehr vor. Dies ist zu begrüßen. Allerdings werden die weiteren Zuführungen zu dem Fonds ausgesetzt. Dies wird vom DGB und seinen Gewerkschaften ebenfalls kritisch bewertet, handelt es sich doch bei den Zuführungen größtenteils um einen unfreiwilligen Verzicht der Beamtinnen und Beamten auf frühere Anpassungen der Besoldung und Versorgung. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch diese Kritik im Rahmen des kommenden Beteiligungsverfahrens deutlich machen.