Amtsangemessene Besoldung – Land verschickt Ablehnungsbescheide

DGB Nord Mitglieder Info 23.09-24

Das Land Schleswig-Holstein wird voraussichtlich ab Ende September Ablehnungsbescheide für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation verschicken. Betroffen davon sind alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben. Die Ablehnungsbescheide werden ausführlich begründet sein. 

Zur Erinnerung: Der DGB und seine Gewerkschaften hatten Anfang Oktober 2023 die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Zum damaligen Zeitpunkt dominierten Sparpläne und Haushaltssperren die landespolitische Debatte, die Landesregierung stellte mehrfach die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung in Frage und die Landesregierung hatte angekündigt, erst im Jahr 2024 rückwirkend für das Jahr 2023 eine amtsangemessene Alimentation herstellen zu wollen. 

Fast 17.000 Menschen sind im Jahr 2023 dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und haben ein deutliches Zeichen in Richtung der Landespolitik gesetzt. Auf dieses deutliche Zeichen hat die Landesregierung reagiert.

Landesregierung lehnt Musterverfahren ab 

Bereits Ende Januar 2024 wurde allen Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurde durch den Landtag im Dezember 2023 geschaffen. Am 19. Juli 2024 hat der Landtag einstimmig das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird aus Sicht der Landesregierung die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2023 und 2024 gewährleistet. Dies wird im Rahmen der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegt. 

Die Landesregierung hat Musterverfahren zur Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 gegenüber den Gewerkschaften mehrfach ausdrücklich abgelehnt. Für eine juristische Überprüfung wären damit in jedem Einzelfall ein Widerspruch und eine anschließende Klage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich. 

Die Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich ab Anfang Oktober schrittweise zugestellt werden. Die Bescheide sind dann unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung zu prüfen. Der DGB und seine Gewerkschaften werden anschließend ihren Mitgliedern ein Vorgehen empfehlen. Ein Widerspruch ist bis zu einen Monat nach Zugang möglich.

Gesamtpaket an Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Besoldung 

Das am 19. Juli 2024 verabschiedete Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 sieht unter anderem vor:

  1. Für das Jahr 2023 werden rückwirkend einmalig 250 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind ausgezahlt. Zusätzlich wurden die Familienergänzungszuschläge nachjustiert. Zusammen mit der für 2023 vorgesehenen und bereits Ende Januar 2024 ausgezahlten steuerfreien Inflationsausgleichsprämie soll damit eine amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 gewährleistet werden.
  2. Zum 1. Januar 2024 werden rückwirkend die ersten vier besetzten Erfahrungsstufen jeder Besoldungsgruppe um 1 Prozent erhöht werden. Auf diese Maßnahme hatten sich die Gewerkschaften und die Landesregierung bereits im Rahmen der Verständigung zur Verbesserung der Besoldungsstruktur am 25. November 2019 geeinigt.
  3. Zum 1. November 2024 werden die Besoldungstabellen zunächst um einen Festbetrag von 200 Euro und anschließend um weitere 5,5 Prozent erhöht werden. Die lineare Anhebung aus der Tarifeinigung wird damit im Bereich der Besoldung und Versorgung vorgezogen. Die Zulagen sollen dementsprechend zum 1. November 2024 um 10,52 Prozent steigen.
  4. Für das Jahr 2024 werden ebenfalls einmalig 250 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind ausgezahlt. Zusätzlich wurden die Familienergänzungszuschläge auch für das Jahr 2024 nachjustiert.
  5. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter steigen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 150 Euro monatlich. Auch hier wurde eine Erhöhung aus dem Tarifergebnis vorgezogen. 

Geplant ist die Umsetzung mit den Novemberbezügen 2024. Die Maßnahmen dienen der Übertragung des Tarifergebnisses und der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation. Sie gehen über die reine Übertragung des Tarifergebnisses hinaus. Dies war im Oktober 2023 nicht absehbar und stellt einen Erfolg des gewerkschaftlichen Protests dar.

Wie ist eigentlich der Stand der Musterverfahren zur Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlungen? 

Es ist nach wie vor unklar, wann das Bundesverfassungsgericht über die Vorlagebeschlüsse zur amtsangemessenen Alimentation im Kontext der Kürzung bzw. Kürzung der Sonderzahlungen in 2007/2008 entscheiden wird. Eine Entscheidung zu den Verfahren ist noch nicht terminiert. Auch dies erhöht die Unsicherheit einer möglichen erneuten Klagewelle. Für die Jahre 2007 bis 2021 bestehen hier Gleichbehandlungszusagen für alle Betroffenen durch die jeweiligen Erlasse der Landesregierungen. Ein individueller Handlungsbedarf besteht hier aktuell nicht. Der DGB und seine Gewerkschaften werden auch hierzu weiter informieren.

September 25th, 2024 by